Ein unschönes Zusammentreffen zwischen Herbert Grönemeyer und zwei Promi-Fotografen landet vor Gericht. Der Prozess endet mit der Verurteilung der beiden Angeklagten. Sie hätten den Sänger absichtlich provoziert, sagt der Richter.
Im Prozess um ein unangenehmes Zusammentreffen zwischen zwei Fotografen und dem Musiker Herbert Grönemeyer hat das Landgericht (LG) Köln die Pressefotografen wegen falscher Verdächtigung und wegen Falschaussage zu einjährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie Geldstrafen in Höhe von jeweils 90 Tagessätzen à 10 Euro bzw. 75 Euro zahlen (Urt. v. 07.03.2019, Az. 101 Kls 7/17).
Nach Überzeugung der Kammer hatten die beiden Angeklagten den heute 62 Jahre alten Sänger bei einer Begegnung am Flughafen Köln/Bonn in eine Falle gelockt. "Es war von vornherein ihr Ziel, ihn zu provozieren und dann seine wütende Reaktion zu filmen", sagte Richter Achim Hengstenberg am Donnerstag.
Bei dem Vorfall Ende 2014 war Grönemeyer mit seiner Lebensgefährtin und seinem Sohn unterwegs, als die Fotografen auftauchten. Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer von ihnen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft und ruft: "Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!» Später läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu und packt ihn augenscheinlich im Nacken, der Mann geht zu Boden.
LG: Angeklagte gingen "besonders perfide" vor
Die 37 und 39 Jahre alten Fotografen hatten behauptet, der Sänger habe sie angegriffen und verletzt. Dazu stellte Hengstenberg fest: "Die Angeklagten haben sich diese Verletzungen selbst zugefügt oder sich zufügen lassen." Dies sei "besonders perfide". Die Angaben der Angeklagten ließen sich durch das Video nicht belegen, im Prozess hätten sie sich mehrfach in Widersprüche verwickelt.
Zwar habe Grönemeyer tatsächlich mit einer Tasche nach einem der Fotografen geschlagen und ihn möglicherweise auch getroffen, sagte Hengstenberg. Doch der Künstler habe aus Nothilfe gehandelt und verhindern wollen, dass Fotos von seiner Familie gemacht werden. Grönemeyer hatte im Prozess ausgesagt, er habe zuerst an einen Anschlag gedacht, als die Fotografen ihre Kameras auspackten.
Mit dem Urteil ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die achtmonatige Bewährungsstrafen gefordert hatte. Hengstenberg betonte, die Kammer habe keinerlei "Promi-Bonus" berücksichtigt. Die Verteidigerinnen der Angeklagten kündigten an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, das die beiden Fotografen gegen Grönemeyer angestrengt hatten, wurde eingestellt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Falsche Verdächtigung gegen Grönemeyer: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34253 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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