Die Influencerin Pamela Reif muss ihre Posts in Zukunft als Werbung kennzeichnen. Auch solche, die sie "privat" hochlädt. Denn eine Differenzierung zwischen privat und geschäftlich sei gar nicht möglich, so das LG Karlsruhe.
Die Influencerin Pamela Reif muss Links zu Markenherstellern in ihren Instagram-Fotos künftig als Werbung kennzeichnen. Die 22-Jährige verlor am Donnerstag vor dem Landgericht Karlsruhe (LG) einen Prozess um Schleichwerbung (Urt. v. 21.03.2019, Az. 13 O 38/18). Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb erwirkte in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen Reif.
"Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden", so das Gericht. Besonders die überwiegend jungen Menschen, die zu Reifs 4,1 Millionen Followern gehören, seien leicht zu beeinflussen und müssten geschützt werden. Wer das nicht tut, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, genauer gegen § 5a Abs.6, in dem es heißt: "Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte."
Influencer-Marketing: Je privater, desto besser?
Auch mit dem Argument, die Posts seien nur zu privaten und eben nicht zu geschäftlichen Zwecken hochgeladen worden, konnte Reif das Gericht nicht überzeugen. Denn das Geschäftsmodell basiere darauf, privat und geschäftlich zu vermischen, so die Ansicht des Gerichts. Je besser eine Influencerin in der Community vernetzt sei, desto höher sei ihr Werbewert.
Influencer müssen sich immer häufiger vor Gericht verantworten. In aller Regel geht es dabei um die Kennzeichnungspflicht von Werbung. Dabei steht immer wieder die Frage im Raum, was Werbung überhaupt ist. Auch Cathy Hummels, Frau von Ex-Fußball Nationalspieler Mats Hummels, streitet derzeit vor dem Landgericht München I. Dort wird eine Entscheidung für Ende April erwartet. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Influencer-Marketing gibt es noch nicht. Es dürfte allerdings nur eine Frage der Zeit sein, bis das erste Verfahren den Bundesgerichtshof (BGH) erreicht.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Influencer-Marketing vor dem LG Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34525 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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