LG Hamburg zur Kündigung per E-Mail: Klausel von elitepartner.de unwirksam

02.05.2013

Nach Angaben des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gab das LG Hamburg einer Klage gegen die Partnerbörse EliteMedianet GmbH statt. Danach ist eine Vertragsklausel unzulässig, die es Verbrauchern verwehrt, sich per E-Mail von einem Vertrag zu lösen.

Elitepartner.de verstieß nach Ansicht des Bundesverband der Verbraucherzentralen gleich mehrfach gegen die Rechte von Verbrauchern. Vor der mündlichen Verhandlung lenkte das Unternehmen teilweise ein und erklärte, fünf von sechs beanstandeten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden.

Über die Rechtmäßigkeit einer letzten Klausel musste das Landgericht (LG) Hamburg dann aber doch noch entscheiden. In der umstrittenen Klausel heißt es, für eine wirksame Kündigung ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Die elektronische Form war ausgeschlossen, ein Telefax hingegen möglich. 

Die Richter hielten diese Klausel für unzulässig. Die Anforderungen an eine Kündigung seien intransparent dargestellt, was Verbraucher unangemessen benachteilige (Urt. v. 30.04.2013, Az. 312 O 412/12).

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Hamburg zur Kündigung per E-Mail: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8653 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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