Bei der Aufarbeitung der diversen Skandale in der HSH Nordbank hat der frühere Chefjustiziar Wolfgang Gößmann einen juristischen Erfolg gegen das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" erreicht. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg darf das Magazin nicht mehr den Verdacht erwecken, Gößmann sei beteiligt gewesen, als möglicherweise Beweise gegen den früheren HSH-Vorstand Frank Roth gefälscht wurden.
Roth war im April 2009 entlassen worden, weil er vertrauliche Unterlagen weitergegeben haben sollte. Er wurde später vollständig rehabilitiert. Bislang ist nicht klar, was wirklich passiert ist. Um Aufklärung bemüht sich unter anderem die Kieler Staatsanwaltschaft.
Der "Spiegel" hatte im vergangenen Jahr über die angebliche Beteiligung Gößmanns an einer Intrige gegen Roth berichtet, die zum Rauswurf des Vorstands geführt hatte. Das Hamburger Landgericht (LG) urteilte nun, dass es für Verwicklungen Gößmanns keine belastbaren Belege gebe (Urt. v. 17.06.2011, Az.: 324 O 33/11).
Der "Spiegel" vertritt dagegen die Auffassung, dass es sich um zulässige Verdachtsberichterstattung handele. Ein "Spiegel"-Sprecher sagte, die Juristen hätten die Urteilsbegründung noch nicht vollständig geprüft. Vermutlich werde das Magazin aber Berufung einlegen.
Gößmann war im Zuge der Affären zunächst freigestellt und später von der Bank gekündigt worden. Dagegen setzt er sich vor dem Arbeitsgericht zur Wehr.
dpa/LTO-Redaktion/cd
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LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3645 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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