Mann hatte Ärzte angezeigt: Auch Pro-Familia-Vor­sit­zende darf Abt­rei­bungs­gegner nennen

26.04.2019

Der Abtreibungsgegner, der bereits erfolglos gegen die Nennung seines Namens auf Buzzfeed vorging, musste nun eine weitere Schlappe hinnehmen. Auch die Vorsitzende von Pro Familia durfte ihn öffentlich nennen, meint das LG Hamburg.

Der Abtreibungsgegner Yannick Hendricks hat den nächsten Prozess um die öffentliche Nennung seines Namens verloren. Vor dem Landgericht (LG) Hamburg scheiterte er am Freitag mit einer Unterlassungsklage gegen die Hamburger Vorsitzende der Beratungsorganisation Pro Familia (Urt. v. 26.04.2019, Az. 324 O 396/18).

Hendricks war damit bekannt geworden, Ärzte, die Abtreibungen anbieten, auf der Grundlage des umstrittenen Strafrechtsparagraphen 219a anzuzeigen. Eine der Anzeigen führte etwa zum Strafverfahren gegen die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel, die Ende 2018 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt wurde.

Während die Geschichte zunächst vor allem in sozialen Medien die Runde machte, wurden bald auch Journalisten auf ihn aufmerksam. So gab er anonymisierte Interviews, u. a. gegenüber der Taz, wo er angab, das Anzeigen von Ärzten sei für ihn ein "Hobby". Als sein Name doch bekannt wurde und von mehreren Personen und Medien genannt wurde, verschickte er Abmahnungen und forderte sie auf, seinen Namen nicht mehr zu nennen.

Bereits Buzzfeed vor Gericht erfolgreich

Das Nachrichtenportal Buzzfeed Deutschland ging dagegen vor und erhielt im Januar vor dem LG Düsseldorf Recht. Das Gericht befand, er habe selbst einen erheblichen Beitrag an der öffentlichen Debatte geleistet und verliere damit das Recht, unbekannt zu bleiben.

Ähnlich sah es nun auch das LG Hamburg. Die hauptberuflich als Journalistin und Publizistin Pro-Familia-Vorsitzende hatte u. a. auf ihrem Blog über Hendricks berichtet und war daraufhin ebenfalls von ihm abgemahnt worden. Als sie nicht auf seine Forderung einging, verklagte Hendricks sie schließlich. Doch auch hier habe er kein Recht auf Anonymität gehabt, befand die Hamburger Pressekammer. Er habe selbst das Interesse der Öffentlichkeit geweckt, weshalb sein Persönlichkeitsrecht hinter dem öffentlichen Interesse an Berichterstattung über seine Person zurücktrete - trotz erheblicher Anfeindungen und Beschimpfungen gegen seine Person, die das Gericht feststellte.

Das gilt im Übrigen auch für eine Zeichnung von Hendricks, ursprünglich auf einem Foto eines an der Roten Flora in Hamburg hängenden Plakats zu sehen, welches die Beklagte über ihren Twitter-Account geteilt hatte. Hendricks müsse auch eine identifizierende Bildberichterstattung hinnehmen, befand das LG. Zeitgeschichtliche Ereignisse wie sein gerichtliches Vorgehen müssten auch kontextgerecht bebildert werden können. Zudem handele es sich um eine wenig detailgetreue Zeichnung, die seine Gesichtszüge nur grob erkennen lasse.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mann hatte Ärzte angezeigt: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35091 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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