Verbraucherschützer erfolgreich gegen "More Nutrition": Wer­bung für Protein-Brow­nies ist irre­füh­rend

29.02.2024

"95 Prozent weniger Zucker" und "perfekt für jede Diät" – mit diesen großen Versprechen bewirbt More Nutrition seine Brownie-Backmischung. Das LG Hamburg hält die Angaben aber für ungenau und daher für eine unzulässige Irreführung.

Abnehmen ohne Verzicht – damit locken viele Hersteller von Ersatzprodukten für üblicherweise kalorien- und zuckerreiche Lebensmittel. Einer der Vorreiter auf dem Markt ist aktuell More Nutrition. Die Produktpalette des Supplement-Herstellers ist breit, neben klassischem Proteinpulver finden sich auch Sirups, Soßen und "Moremelade". Fans der Marke sind überzeugt, in jüngerer Vergangenheit wurde aber auch Kritik an dem Unternehmen laut. Im vergangenen November etwa hatte sich Jan Böhmermann die Ersatzprodukte in seiner Satiresendung vorgeknöpft.

Nun folgte ein juristischer Rückschlag für den Hersteller: Das Landgericht (LG) Hamburg untersagt More Nutrition, seine Backmischung für Protein-Brownies mit "perfekt für jede Diät" zu bewerben. Auch die Angaben "95 Prozent weniger Zucker" und "70 Prozent weniger Fett" seien unzulässig, da nicht klar werde, worauf sich der Vergleich bezieht (Urt. v. 23.02.2024, Az. 315 O 175/22).

"Weniger Zucker und Fett" – als wer oder was denn, bitteschön?

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie geht davon aus, die Werbeversprechungen würden einen Irrtum beim Konsumenten der Produkte auslösen. Begründung: Es werde gar nicht klar, mit welchen anderen Produkten oder Nährwerten More Nutrition seine Produkte überhaupt vergleicht.

Gegenüber Protein-Brownies der Konkurrenz enthalte die Backmischung von More Nutrition weder weniger Zucker noch Fett, so die Verbraucherschützer. Möglich sei auch, dass mit den Angaben ein Vergleich zu demselben Produkt in einer früheren Zusammensetzung gezogen werden soll. So oder so: Für die Verbraucher deutlich genug, wie der Vergleich "weniger Fett und Zucker" gemeint ist, wird es nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht. Auch die Aussage "perfekt für jede Diät" sei falsch, denn das perfekte Diätlebensmittel gebe es gar nicht.

Dieser Argumentation schloss sich das LG Hamburg jetzt an. Ohne Bezugsangabe seien die Anpreisungen "95 Prozent weniger Zucker" und "70 weniger Fett" irreführend und könnten insbesondere die Fehlvorstellung hervorrufen, die Backmischung zeichne sich durch einen nochmals reduzierten Zucker- und Fettgehalt aus. Gerade bei Lebensmitteln, die als gesundheitsfördernd gelten, sei dies üblich. Ein klarstellender Hinweis, der den Irrtum hätte ausräumen können, fehlte in der Werbung, so das Gericht.

"Perfekt für jede Diät" ist gar nicht möglich

Das LG Hamburg untersagte auch die Aussage "perfekt für jede Diät", "da diese der beworbenen Protein-Brownie-Mischung Wirkungen und Eigenschaften zuschreibt, die sie nicht besitzt", heißt es in dem Urteil. Verbraucher könnten die Angabe auch so verstehen, dass die Backmischung auch "perfekt" für solche Diäten sei, deren primäres Ziel nicht das Abnehmen ist. Das Gericht nennt beispielhaft Ernährungsformen, bei denen man auf den Verzehr von Gluten oder – für Kunden von More Nutrition wohl eher unvorstellbar – Protein verzichtet.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss das Unternehmen seine Werbung für die "Totally Vegan Protein Brownie Bowl" entsprechend abändern.

lmb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verbraucherschützer erfolgreich gegen "More Nutrition": . In: Legal Tribune Online, 29.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53990 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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