Eine Richterin am AG Lüdenscheid hat mehrere Akten einfach nicht bearbeitet und anschließend versucht, die Fristversäumnisse zu vertuschen. Sie begründete dies mit einer "Blockade" Das LG Hagen verurteilt sie zu mehrjähriger Haftstrafe.
Eine Richterin ist am Donnerstag vom Landgericht (LG) Hagen wegen Rechtsbeugung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden (Urt. v. 18.11.2021, Az. 46 KLs 8/21 LG).
In dem Prozess hatte die 37 Jahre alte Richterin beim Amtsgericht (AG) Lüdenscheid eingeräumt, mehrere Akten einfach nicht bearbeitet zu haben. Sie habe eine Blockade im Kopf gehabt und sich um die Fälle einfach nicht mehr kümmern können, hieß es in dem Teilgeständnis. Die Akten waren später in einem Umzugskarton im Keller der Angeklagten gefunden worden. Die Richterin soll außerdem versucht haben, die von ihr begangenen Fristversäumnisse anderen Mitarbeitenden des Amtsgerichts in die Schuhe zu schieben.
Es handele sich um Rechtsbeugung in zehn Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und in sechs Fällen in Tateinheit mit Verwahrungsbruch und Urkundenunterdrückung, so ein Sprecher des Gerichts gegenüber LTO.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte die Richterin als voll schuldfähig eingestuft. Die Frau sei in den allermeisten Fällen in der Lage gewesen, ihre Arbeit gewissenhaft und ordentlich zu erledigen. Deshalb müsse man davon ausgehen, dass sie jederzeit die volle Realitätskontrolle gehabt habe.
Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von einer "hohen kriminellen Energie" bei der Angeklagten und lastete ihr vor allem negativ an, dass sie "keinerlei Skrupel hatte, ihr eigenes Fehlverhalten auf andere abzuwälzen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche kann Revision zum BGH eingelegt werden.
dpa/pdi/aka/LTO-Redaktion
Wegen unbearbeiteter Akten: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46692 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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