In der WM-Affäre sieht das LG hinsichtlich der Ex-DFB-Funktionäre Niersbach, Zwanziger und Schmidt keinen hinreichenden Tatverdacht. Ein Hauptverfahren gegen das Trio wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung soll es deshalb nicht geben.
In der Affäre um das Fußball-Sommermärchen 2006 haben die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt einen juristischen Erfolg erzielt: Das Landgericht (LG) Frankfurt lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen das Trio am Montag ab. Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt.
"Die Kammer hat keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen", sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Er verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb von einer Woche noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen kann.
Zwanziger wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern, kündigte aber eine ausführliche Stellungnahme im Laufe der Woche an. Bereits im Mai hatte Zwanziger die Anklageerhebung als "blinden Aktionismus" bezeichnet. Er habe zu keinem Zeitpunkt einen Grund dafür gehabt, den reichen DFB durch eine Steuerhinterziehung noch reicher zu machen.
Keine ausreichenden Anhaltspunkte für falsche Steuererklärung
Die Anwälte von Schmidt sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt. "Wie die Verteidigung bereits vom ersten Tag der Ermittlungen - vor drei Jahren - vorgetragen hat, hat Herr Schmidt sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht. Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten", hieß es in einer schriftlichen Erklärung. Wolfgang Niersbach ließ bislang noch keine Stellungnahme verlauten.
Niersbach, Zwanziger und Schmidt wurde in der Anklage vorgeworfen, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband FIFA verschleiert zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag seien in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Der gesamte Skandal geht zunächst auf ein Darlehen in Höhe von umgerechnet 6,7 Millionen Euro zurück, das der WM-Organisations-Chef Franz Beckenbauer 2002 von dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhielt. Beckenbauer und sein damaliger Manager Robert Schwan leiteten das Geld auf ein Konto in Katar weiter, das zum Firmengeflecht des damaligen und nachweislich korrupten FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam gehörte.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
LG Frankfurt zur WM-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31515 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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