Ein Online-Casino aus Malta muss einem Glücksspieler seine Einsätze in Höhe von rund 77.000 Euro zurückzahlen. Wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag sei der Spielvertrag nichtig, so das LG Frankfurt.
Ein Glücksspieler aus Hessen, der zwischen 2017 und 2020 rund 77.000 Euro in einem Online-Casino verzockte, bekommt sein Geld zurück. Wie das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied, habe das Online-Casino, das über eine in Malta erteilte Konzession verfügte, gegen das zu der Zeit im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen. Der zwischen den Parteien bestehende Spielvertrag sei gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig, so das Gericht (Urt. v. 29.07.2022, Az. 2-07 O 431/20).
Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis Juli 2021 nach dem damals geltenden § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Der beklagte Betreiber des Online-Casinos hatte die Spiele im Internet aber auch auf deutscher Sprache angeboten und deutsche Spieler zugelassen.
Das LG gab der Klage des Spielers auf Rückzahlung des von ihm zwischen März 2017 und September 2020 eingezahlten und verlorenen Geldes in Höhe von rund 77.000 Euro statt. Den Einwand des Casinos, dass die in Bezug auf Online-Glücksspiele als Totalverbot ohne Erlaubnismöglichkeit ausgestaltete Regelung unionsrechtswidrig sei und daher keine Anwendung als Verbotsgesetz finden könne, wies das LG zurück. Das Internetverbot schränke zwar die Dienstleistungsfreiheit von Glückspielanbietern aus anderen Mitgliedsstaaten ein, sei jedoch verhältnismäßig.
Eigener Verstoß des Spielers schließt Rückforderung nicht aus
Dem Rückzahlungsanspruch des Spielers stehe auch nicht entgegen, dass er ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Einerseits habe er vorgetragen nicht gewusst zu haben, dass Online-Glücksspiel illegal ist. Andererseits dürfe dies nicht dazu führen, dass die Betreiber der Online-Casinos das Geld behalten dürfen. Ansonsten würde dies weiteren gesetzes- oder sittenwidrigen Handlungen Vorschub leisten bzw. diese geradezu erzwingen oder legalisieren, so das LG Frankfurt. Das Verbot diene in erster Linie dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden und ruinösen Verhalten.
"Da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben die Anbieter der Glücksspiele jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste erstatten", erklärt Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte, der den Glücksspieler vor dem LG Frankfurt vertrat. Der am 01. Juli 2021 in Kraft getretenen neue Glücksspielsstaatvertrag sieht jetzt allerdings vor, dass auch Online-Casinos eine Erlaubnis erteilt werden kann. "Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich", so Corcon. Seiner Einschätzung nach haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen.
acr/LTO-Redaktion
LG Frankfurt zu Online-Glücksspielen: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49424 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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