Eine 62-jährige Frau aus Ludwigshafen wollte 100.000 Euro Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland, weil ihr mangelhafte Brustimplantate eingesetzt worden waren. Die Klage ist vorerst gescheitert, die Klägerin will in Berufung gehen.
Das inzwischen insolvente Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) soll hunderttausendfach billiges Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt haben. Ende 2011 forderte die französische Regierung die betroffenen Frauen wegen möglicher Gesundheitsgefahren auf, die Polster wieder entfernen zu lassen. Eine Frau aus Rheinland-Pfalz verklagte nun den TÜV Rheinland, weil er die französische Herstellerfirma der Polster nicht ausreichend überwacht haben soll.
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Frankenthal konnte die Klägerin nicht beweisen, dass in ihren Brustpolstern überhaupt Industriesilikon enthalten war. Zudem sei nicht klar, ob der TÜV hätte überprüfen müssen, welches Silikon in den Implantaten enthalten gewesen sei (Urt. v. 14.04.2013, Az. 6 O 304/12).
Die Anwältin der Klägerin, Ruth Schultze-Zeu, will nun vor das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken ziehen. "Es lag eine konkrete Gesundheitsgefährdung vor, zudem hat meine Mandantin psychisch total gelitten", sagte Schultze-Zeu der Nachrichtenagentur dpa. Die Klägerin hatte sich die Polster nach einer Operation zur Krebsvorsorge einsetzen lassen und über anschließende gesundheitliche Probleme berichtet.
dpa/hog/LTO-Redaktion
LG Frankenthal zu Brustimplantaten: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8335 (abgerufen am: 13.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag