Seit Jahren liegen zwei Nachbarn im Streit, einer installierte nun sogar eine Kamera an seiner Hauswand, weil er Angst hatte, dass der andere sein Grundstück betreten könnte. Erlaubt ist das nicht, entschied das LG Frankenthal.
Eine an einer Hauswand installierte Videokamera kann dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt ist. Dies hat die Berufungskammer des Landgerichts Frankenthal (LG) in einem Nachbarschaftsstreit entschieden (Urt. v. 16.12.2020, Az. 2 S 195/19).
Zwischen den Nachbarn aus dem Landkreis Bad Dürkheim herrscht seit vielen Jahren erbitterter Streit. Der eine befürchtete letztlich, dass der andere sein Grundstück unbefugt betreten könnte, und montierte deshalb eine Videokamera an seine Giebelwand. Gegen die so angebrachte Kamera gingen die Nachbarn jedoch vor mit dem Argument, sie gewähre auch Einblicke auf ihr Grundstück, was eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellte. Das in erster Instanz angerufene Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hatte die Ansicht der klagenden Nachbarn bestätigt und die Montage der Kamera untersagt.
Das wollte der die Kamera installierende Nachbar jedoch nicht auf sich sitzen lassen und zog weiter vor das LG. Doch auch dort kam er nicht weiter. Die Kammer machte deutlich, dass die Überwachung durch eine Kamera nur zulässig sei, wenn sie auf das eigene Grundstück beschränkt ist. Ermöglicht eine Videokamera hingegen auch Einsicht auf das nachbarliche Grundstück, sei dies unzulässig. Dadurch, so begründete das Gericht, werde das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt.
Diese Entscheidung traf das Gericht, obwohl sich im konkreten Fall nicht sicher nachweisen ließ, dass die Kamera auch teilweise auf das Nachbargrundstück ausgerichtet war. Es reiche nämlich aus, so das Gericht, dass der Blickwinkel ohne großen Aufwand auf das Nachbargrundstück ausgerichtet werden könne. Schließlich seien die Parteien bereits seit Jahrzehnten zerstritten und die Überwachungsanlage habe gerade "vor den Nachbarn schützen" sollen. Einen solchen Überwachungsdruck müssten die Nachbarn nicht hinnehmen.
Das Urteil berechtigt die klagenden Nachbarn nun außerdem dazu, zu verlangen, dass solche Kameras auch in Zukunft nicht mehr installiert werden dürfen.
Nachdem die Kammer die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat, ist die Entscheidung rechtskräftig.
ast/LTO-Redaktion
LG Frankenthal entscheidet Kamerastreit: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43801 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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