Seit fast einer Woche befindet sich der frühere Top-Manager in Untersuchungshaft, nachdem ihn das LG Essen verurteilt hatte. Am Donnerstag trübte das Gericht die Hoffnung auf eine Entlassung. Die Kammer geht weiterhin von Fluchtgefahr aus.
Thomas Middelhoff bleibt im Gefängnis: Das Landgericht (LG) Essen lehnte am Donnerstag eine Aussetzung des Haftbefehls gegen den Ex-Arcandor-Manager ab. Ein Gerichtssprecher betonte, nach Auffassung der 15. Strafkammer bestehe unverändert Fluchtgefahr. Als Gründe für diese Einschätzung nannte das Gericht die gegen Middelhoff verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, aber auch die weiteren laufenden Ermittlungsverfahren gegen den 61-jährigen Manager sowie seine unklare finanzielle Situation.
Middelhoff, einst einer der einflussreichsten deutschen Manager, war am vergangenen Freitag überraschend noch im Sitzungssaal verhaftet worden. Zuvor hatte das LG den früheren Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht hatte ursprünglich angekündigt, es wolle sich im Gespräch mit Middelhoff und seinen Verteidigern rasch um eine mildere Maßnahme als die angeordnete Untersuchungshaft bemühen. Zwei Haftprüfungstermine führten jedoch bisher nicht zur Aussetzung des Haftbefehls. Der Gerichtssprecher betonte, die finanzielle Situation des Managers sei auch durch zwischenzeitlich eingereichte Unterlagen nicht transparent geworden. Eine Kaution habe der Angeklagte nicht angeboten.
dpa/una/LTO-Redaktion
LG Essen sieht Fluchtgefahr: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13873 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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