LG Essen: Arzt wegen Ster­be­hilfe an Corona-Pati­enten ver­ur­teilt

04.11.2021

Ein Arzt soll einem Covid-19-Patienten aus Holland eine tödliche Dosis Kaliumchlorid verabreicht haben. Das LG Essen hat den Mediziner deswegen wegen Totschlags zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Ein ehemaliger Arzt des Universitätsklinikums Essen ist am Mittwoch wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter am Essener Landgericht (LG) sind überzeugt, dass der Mediziner einem Covid-19-Patienten aus Holland im November 2020 eine tödliche Dosis Kaliumchlorid verabreicht hat.

Der 45 Jahre alte Arzt hatte das im Prozess bestritten. "Wir konnten nichts mehr machen", sagte er den Richtern. Deshalb seien die lebenserhaltenden Geräte in Abstimmung mit den Angehörigen abgestellt worden. Daraufhin sei der Patient gestorben. Medikamente seien nur gegeben worden, um den Sterbevorgang abzumildern. Das sahen die Richter jedoch anders.

Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens hatte in ihrem Plädoyer von aktiver Sterbehilfe gesprochen. Das sei strafbar. Für sie stehe fest, dass der Angeklagte Leiden verkürzen wollte. "Wahrscheinlich, weil er überfordert war."

"Angehörigen angelogen, dass der Sterbeprozess unmittelbar bevorsteht"

Die Ehefrau des 47-Jährigen war am Morgen des 13. November 2020 nach einem Anruf aus Holland angereist, um sich von ihrem Mann zu verabschieden, der zehn Tage zuvor vom niederländischen Venlo nach Essen verlegt worden war. Laut Urteil war ihr suggeriert worden, dass die Situation aussichtslos sei. "Sie haben die Angehörigen angelogen, in dem Sie ihnen gesagt haben, dass der Sterbeprozess unmittelbar bevorsteht", sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung an die Adresse des Angeklagten.

Ein Krankenpfleger hatte damals Alarm geschlagen. Er soll dabei gewesen sein, als der niederländische Patient starb. Der Pfleger hatte vor Gericht bestätigt, dass der Angeklagte dem 47-Jährigen Kaliumchlorid verabreicht hatte. "Wenn der Pfleger nicht gewesen wäre, wäre dieser Fall wahrscheinlich nie vor Gericht gelandet", hieß es beim Urteil.

Bei einer Befragung im Klinikum hatte der Angeklagte die Gabe einer Überdosis Kaliumchlorid laut Urteil auch zugegeben. "Sie haben Ihren Kollegen gesagt, dass Sie das Leid des Patienten beenden wollten", so Schmitt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Essen: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46555 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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