Ein Essener E-Zigarettenhersteller darf seine Produkte nicht mehr mit dem Slogan "Genuss ohne Reue" bewerben. Die sogenannten Liquids als "apothekenrein" zu bezeichnen, untersagte das Gericht ebenfalls.
Der Essener E-Zigarettenhersteller Niko Liquids darf seine Produkte laut einem Gerichtsurteil nicht mit dem Slogan "Genuss ohne Reue" bewerben. Dies sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die in der Werbung verboten sei, urteilte das Essener Landgericht (LG) am Freitag (Urt. v. 25.10.2019, Az. 41 O 13/19). Die Werbeaussage suggeriere dem Verbraucher, dass die Kapseln mit Flüssigkeiten (Liquids) völlig unschädlich seien, so das Gericht.
Zudem darf Niko Liquids seine Kapseln dem Urteil zufolge auch nicht als "apothekenreine Liquids" anpreisen. Liquids müssen laut Gesetz ohnehin einen bestimmten Reinheitsgrad vorweisen - die Aussage sei also eine Selbstverständlichkeit - und Werbung mit Selbstverständlichkeiten nicht erlaubt, so das Gericht bei der Urteilsverkündung.
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Niko Liquids kann in Berufung gehen.
Elektronische Zigaretten boomen in Deutschland, der Verkauf ist im Vergleich zu klassischen Kippen aber noch eine Nische. Die Hersteller und Händler bewerben ihre Produkte als bessere Alternative zu Tabak. Allerdings gelten auch die Elektroverdampfer als gesundheitsschädlich - nur eben nicht im selben Maße wie die Tabak-Glimmstängel.
dpa/mam/LTO-Redaktion
LG Essen untersagt Werbeslogan: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38401 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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