"Entspricht bis zu 21 Orgasmen": LG Düs­sel­dorf findet Kondom-Ver­pa­ckung "zur Täu­schung geeignet"

28.10.2015

Zwei Kondomhersteller streiten über den Slogan auf ihrer Verpackung. Spricht der für einen "Mehrfachgebrauch"? Und muss ein Werbespruch für Kondome eindeutig sein - oder geht auch witzig? Das LG scheint sich seine Meinung gebildet zu haben.

"1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen". An dieser Angabe auf der Rückseite einer Kondomverpackung des Berliner Kondomherstellers Einhorn stört sich Konkurrent Fair Squared aus Köln. Fair Squared hatte bereits im Sommer den Aufdruck auf den Verpackungen des Berliner Start-Ups vom Düsseldorfer Landgericht (LG) per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Einhorn will sich damit nicht abfinden und legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Am Montag kam es zur mündlichen Verhandlung.

"Warum sollte eine Frau bei der Verwendung eines Kondoms nicht zwei Orgasmen haben?" Nehme man den Orgasmus des Mannes dazu, seien es drei und bei sieben Kondomen mache das 21 Orgasmen - trotz Einmal-Gebrauchs, argumentierte Philip Siefer (32), Geschäftsführer von Einhorn. Das Berliner Startup wird vertreten vom Medienrechtler Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei WBS,

Zudem seien die Verpackungsangaben eindeutig als satirisch zu verstehen. Sie richteten sich an eine junge Käuferschaft, die Spaß verstehe. "Kann Spuren von Feenstaub enthalten" stehe ebenfalls auf der Verpackung und die "Mehrwerttabelle" eines Einhorn-Kondoms verrate neben der möglichen Orgasmuszahl auch, wie viele Kalorien beim Sex verbraucht werden.

Fair Squared sieht das anders: "Kondome sind ein Medizinprodukt. Aussagen darüber sollten eindeutig sein, nicht witzig", argumentierte der von Dr. Kevin Kruse von BRANDI Rechtsanwälte vertretene Geschäftsführer von Fair Squared, Oliver Gothe (46).* Die Angabe "bis zu 21 Orgasmen" sei irreführend und im Zusammenhang mit Geschlechtskrankheiten und ungewollten Schwangerschaften sogar gefährlich.

In der mündlichen Verhandlung folgte das LG dieser Argumentation. Der Aufdruck sei "zur Täuschung geeignet". "Man könnte missverstehen, dass die Orgasmen des Mannes gemeint sind". Der Slogan könne daher zum Mehrfachgebrauch der Kondome verleiten. "Deswegen haben wir das verboten", so die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann am Montag unter Bezugnahme auf die einstweilige Verfügung. Die Kammer will ihre Entscheidung am 26. November verkünden (Az. 14c O 124/15).

mbr/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

*[Anm. d. Red.: Das Zitat war zuvor fälschlich Herrn Dr. Kruse zugeordnet. Geändert am 28.10.2014 um 16:15 Uhr]

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

"Entspricht bis zu 21 Orgasmen": . In: Legal Tribune Online, 28.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17351 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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