Ende Februar kamen durch einen Amoklauf in Kanzleien in Düsseldorf und Erkrath zwei Rechtsanwälte und eine Mitarbeiterin ums Leben. Der Verantwortliche, der die Büros zudem noch in Brand gesetzt hatte, erhielt nun die Höchststrafe. Er habe sich von seinen Opfern schlecht beraten gefühlt, gab er vor Gericht an.
Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat den Amokläufer, der am 28. Februar in einer Kanzlei gewütet hatte, wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest (Urt. v. 23.09.2014, Az. 1 Ks 10/14). Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Der Mann hatte zwei Anwälte erstochen und eine Kanzleimitarbeiterin erschossen. Zudem legte er Feuer in zwei Anwaltskanzleien.
Der 49-Jährige hatte die Taten gestanden. "Ich bin 1996 aus China gekommen und habe Sicherheit, Glück und Freiheit in Deutschland gesucht. Stattdessen bin ich zum Mörder geworden", hatte Yanqing T. vor Gericht gesagt. Er habe sich von den Anwälten schlecht beraten und dadurch ruiniert gefühlt. Zuvor war der Mann wegen Körperverletzung verurteilt worden. Ausweislich der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wollte er sich auch an der Anzeigenstellerin rächen. Dazu kam es aber nicht.
Der Koch hatte am Tag seiner Taten einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Rund 600 Beamte waren im Einsatz. Ein Gutachter hatte im Prozess berichtet, der Mann sei aggressiv, gefühlskalt und sehe sich schnell benachteiligt. Deswegen sei die Prognose für ihn ungünstig.
una/dpa/LTO-Redaktion
Nach Amoklauf in Düsseldorfer Anwaltskanzlei: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13280 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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