Vor dem LG Düsseldorf streiten sich das Museum Schloss Moyland und die VG Bild-Kunst um eine Schau mit Fotografien einer Live-Aktion von Joseph Beuys. Bereits im vergangenen Jahr hatte das LG eine einstweilige Verfügung gegen Teile der Schau erlassen.
Die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, die die Witwe Eva Beuys (77) vertritt, sieht in den Fotos eine Umgestaltung des Beuys-Werkes, eine "Transformation vom Dynamischen ins Statische". Damit müsse die Ausstellung der Fotos von Beuys' Witwe genehmigt werden. Die Urheberrechte für die Bilder lägen eindeutig nicht beim Museum, sondern bei Eva Beuys.
Das Museum Schloss Moyland hatte sich auf zwei Rechtsgutachten gestützt, die dem Museum die freie Verwendbarkeit der im Museumsbesitz befindlichen Fotos bescheinigt hatten. Nach der einstweiligen Verfügung hatte es die komplette Schau abgehängt.
Das Gericht will sein Urteil am 29. September verkünden. An der Auffassung des Gerichts habe sich seit Erlass der Verfügung nichts geändert, sagte der Vorsitzende Richter Holger Sackermann am Mittwoch im Hauptsacheverfahren.
Nach Ansicht des Anwalts des Museums, Simon Bergmann, würde das angekündigte Urteil nicht nur Fotos von Kunst-Happenings, sondern auch von Theateraufführungen, Performances und Musikkonzerten von der Zustimmung des Urhebers der Werke abhängig machen.
LG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1405 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag