Das LG Dresden hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Ihr wird Meineid vorgeworfen. Die Hauptverhandlung wird aber erst nächstes Jahr beginnen.
Das Landgericht (LG) Dresden hat die Anklage gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry wegen Meineides unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen (Beschl. v. 08.10.2018, Az. 15 KLs 205 Js 29021/16). Der 43-Jährigen wird vorgeworfen, bei ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Bei den Vorwürfen geht es um Angaben zu Darlehen der Kandidaten für die Finanzierung des AfD-Wahlkampfes vor der Landtagswahl 2014.
Der Bundestag hatte die Immunität der mittlerweile fraktionslosen Abgeordneten bereits Anfang des Jahres aufgehoben. Noch im Mai 2016 hatte die Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung gegen Petry abgelehnt. Sie war damals zu der Einschätzung gekommen, der Wahlprüfungsausschuss sei "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" im Sinne des Strafgesetzbuches. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft hatte dies jedoch zügig korrigiert.
Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. Die Verhandlung werde aber nicht mehr in diesem Jahr beginnen, hieß es. Petry ist als fraktionslose Abgeordnete Mitglied des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages.
dpa/acr/LTO-Redaktion
LG Dresden lässt Anklage zur Hauptverhandlung zu: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31657 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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