Im April 2017 detonierten vor und nebben dem Mannschaftsbus von Borussia Dortmund drei Bomben. Dass niemand gestorben ist, gleicht einem Wunder. Nun verurteilte das LG Dortmund den Täter zu einer langen Haftstrafe.
Nach dem Bombenanschlag auf die Mannschaft von Borussia Dortmund ist der Attentäter am Dienstag zu 14 Jahren Haftstrafe verurteilt worden. Der 29-jährige Sergej W. hatte am 11. April 2017 vor dem Mannschaftsbus des BVB drei Sprengsätze gezündet. Dabei war Verteidiger Marc Bartra schwer am Arm verletzt worden. Das Landgericht (LG) Dortmund sprach ihn nun des versuchten Mordes, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
"Der Angeklagte hat mit der Möglichkeit gerechnet, dass Menschen zu Tode kommen", sagte Richter Peter Windgätter bei der Urteilsbegründung. "Die Sprengrichtung war für ihn nicht beherrschbar." Der 29-jährige gelernte Elektrotechnik-Meister hatte die Bomben selbst hergestellt. Sie waren mit Metallstiften gefüllt, die er an seinem Arbeitsplatz einzeln geschnitten und zurechtgefeilt hatte.
Einige von ihnen waren durch die Detonation über 200 Meter weit geflogen und auch in einem Haus eingeschlagen. Ein anderer Stift war später in einer Kopfstütze im Mannschaftsbus von Borussia Dortmund gefunden worden - direkt neben dem Platz, auf dem Marc Bartra gesessen hatte.
Es war wenige Stunden vor dem Champions-League-Heimspiel gegen AS Monaco gewesen, als die Mannschaft von Borussia Dortmund an ihrem Teamhotel in den Bus gestiegen war. Kurz nach der Abfahrt detonierten die in einer Hecke versteckten Sprengsätze. Sergej W. hatte sie per Fernzünder aus dem Mannschaftshotel gezündet, in dem er sich eingemietet hatte. "Er zündete genau, als der Bus sich auf Höhe der Sprengsätze befand", hieß es im Urteil. Im Bus befanden sich zu diesem Zeitpunkt 28 Personen.
Täter erhoffte sich Gewinn an der Börse
Hintergrund der Tat war eine versuchte Börsen-Manipulation. Laut Urteil wollte der in Russland geborene Deutsche durch den Anschlag die BVB-Aktie zum Absturz bringen. Davon hätte er durch zuvor erworbene Optionsscheine selbst profitiert. "Sein Ziel war es, ein möglichst geräuschvolles Zeichen zu setzen, das zu Kursverlusten führt", so Richter Windgätter.
Im Prozess hatte der 29-Jährige zugegeben, die Splitterbomben gebaut und gezündet zu haben, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Nach seiner Aussage sei es ihm allein darum gegangen, Angst und Schrecken zu verbreiten. Das sahen die Richter jedoch anders. Sie hatten keinen Zweifel daran, dass Sergej W. zumindest in Kauf genommen hat, dass Menschen sterben könnten.
Mit seinem Urteil blieb das Dortmunder Schwurgericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft gefordert hatte. Der BVB wollte das Urteil nicht kommentieren. "Wir widmen uns heute nur dem Spiel. Das Thema war intern seit langer Zeit aufgearbeitet", sagte BVB-Mediendirektor Sascha Fligge bei einer Pressekonferenz zur aktuellen Champions-League-Saison auf Fragen nach der Gerichtsentscheidung.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Nach Bombenanschlag auf Mannschaftsbus: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32355 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag