Nachbarschaftsstreit um Überwachung: Kameras müssen weg

13.07.2015

Überwachungskameras, die nicht nur das eigene Gelände filmen, greifen in das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Nachbarn ein. Sie müssen daher abgebaut werden.

Gegen Überwachungskameras auf ihrem Nachbargrundstück ist eine Frau aus Bad Salzuflen erfolgreich vorgegangen (Urt. v. 08.07.2015, Az.10 S 52/15). Wie das Landgericht (LG) Detmold am Montag mitteilte, hatte ein Unternehmer auf dem angrenzenden Gelände mehrere Kameras installiert, um sein Eigentum vor Einbrüchen und Vandalismus zu schützen. Auch habe er verhindern wollen, dass seine Nachbarin regelmäßig sein Grundstück befahre, um dort das Auto zu parken oder zu wenden.

Zwei der Kameras erfassten auch Teile des Nachbargrundstücks. Dadurch fühlte sich die Anwohnerin derart gestört, dass sie Klage einreichte. Der Gedanke, Tag und Nacht überwacht zu werden, sei unerträglich und löse Unruhe und Schlaflosigkeit aus, argumentierte sie nach Angaben des Gerichts.

Die Richter gaben ihr Recht und wiesen den Unternehmer an, die Anlage abzubauen: Die sichtbar angebrachten Videokameras griffen in das Persönlichkeitsrechts der Klägerin ein - selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit so ausgerichtet seien, dass sie nur noch das eigene Grundstück erfassten. Die begründete Befürchtung, weiterhin beobachtet zu werden, reiche aus. Außerdem sah das Gericht Verstöße gegen den Datenschutz, weil die Aufnahmen weder unverzüglich gelöscht noch per Hinweisschild angekündigt würden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nachbarschaftsstreit um Überwachung: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16205 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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