LG Darmstadt: Letztes Urteil im Kin­derpor­no­pro­zess

08.04.2011

Ein Angeklagter aus Mönchengladbach muss wegen des Verbreitens von Kinderpornos fünf Jahre ins Gefängnis. Mit diesem letzten Urteil endet ein Verfahren, das bundesweit für Furore gesorgt hatte.

Mit dem gestrigen Urteil des Landgerichts (LG) Darmstadt geht einer der größten Kinderpornoprozesse in Deutschland zu Ende. Als einziger der angeklagten Bande von neun Männern, die zwischen 2006 und 2009 rund 100. 000 kinderpornografische Dateien aus dem Internet heruntergeladen und getauscht hatten, legte der 44-Jährige kein Geständnis ab. Dies berücksichtigte die Kammer als erheblich strafverschärfend. Die acht Mitangeklagten des Mannes aus Mönchengladbach sind bereits verurteilt worden.

Nach Auffassung des Gerichts war der Mann ein "führender Kopf" der Internettreffpunkte, welche die Angeklagten zum Tauschen der Kindersexdateien eingerichtet hatten. Er habe "härtestes und widerlichstes Material" verbreitet. Auch habe er Mitglieder geworben und sie zum Laden harter Kinderpornos angehalten.

dpa/eso/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Darmstadt: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2983 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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