Der Bremer Brechmittel-Prozess um den Tod eines mutmaßlichen Drogendealers ist gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Ein früherer Polizeiauftragsarzt soll 20.000 Euro an die Mutter des Opfers zahlen, teilte das LG Bremen am vergangenen Freitag mit. Grund für die Verfahrenseinstellung sei unter anderem der Gesundheitszustand des Angeklagten.
Fast neun Jahre nach dem tödlichen Brechmitteleinsatz gegen einen mutmaßlichen Kokaindealer aus Sierra Leone steht das Strafverfahren gegen einen ehemaligen Polizeiarzt vor dem Abschluss. Alle Verfahrensbeteiligten hätten sich auf eine Einstellung des Verfahrens geeinigt, sofern der Angeklagte an die Mutter des Opfers 20.000 Euro zahle, teilte das Bremer Landgericht (LG) am Freitag mit.
Als Grund für die Einstellung des Verfahrens nannte das Gericht, dass eine Verurteilung des Mediziners wegen Körperverletzung mit Todesfolge eher unwahrscheinlich sei. So hätten sowohl die Einlassungen des Angeklagten, der sich nun erstmals selbst zu den Vorwürfen geäußert habe, sowie die Angaben des seinerzeit herbeigerufenen Notarztes, neue Erkenntnisse erbracht, die gegen eine Verurteilung sprächen.
Daneben sei für die vorläufige Einstellung des Verfahrens der Gesundheitszustand des Angeklagten entscheidend gewesen. Dieser habe unter dem Strafverfahren und unter dem damit einhergehenden öffentlichen Druck schwer gelitten. Er befinde sich deshalb seit Oktober in stationärer psychiatrischer Behandlung, deren Ende nicht absehbar sei. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass der 49-jährige Rechtsmediziner der Belastung einer Hauptverhandlung angesichts seines angegriffenen Gesundheitszustandes überhaupt nicht mehr gewachsen sein werde.
Dem Arzt war vorgeworfen worden, Ende 2004 einem nicht vorbestraften 35-jährigen Straßendealer Brechsirup und literweise Wasser mit einem Nasen-Magen-Schlauch eingeflößt zu haben, um verschlucktes Beweismaterial sicherzustellen. Der Mann überlebte die Prozedur nicht. Nachdem er zunächst ins Koma gefallen war, verstarb er schließlich elf Tage später.
Mit der Einstellung des Verfahrens setzt das LG nun einen Schlusspunkt unter ein langwieriges Verfahren. Zweimal hatte das Landgericht Bremen den Mediziner vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Beide Urteile wurden jeweils vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Seit April wurde deswegen erneut verhandelt.
mbr/LTO-Redaktion
Brechmittel-Prozess beendet: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9953 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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