Seit mehr als zwei Jahren steht ein Deutscher wegen der Mordermittlungen im Fall Maddie im Fokus. Ungeachtet der langwierigen Ermittlungen in dem mysteriösen Fall von 2007 droht dem Mann im kommenden Jahr ein Prozess wegen fünf anderer schwerer Straftaten.
Gegen den im Fall "Maddie" verdächtigen Christian B. ist Haftbefehl erlassen worden. Die zuständige Strafkammer sieht einen dringenden Tatverdacht für fünf Sexualstraftaten. Das teilte das Landgericht (LG) Braunschweig am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober Anklage gegen den 45-Jährigen erhoben. Ihm werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen.
Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand. Die Ermittlungen zu ihrem Verschwinden gehen ungeachtet der aktuellen Anklage weiter, hatten die Strafverfolger im Oktober betont. Im Juni 2020 hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend mitgeteilt, dass der Deutsche in dem Fall unter Mordverdacht stehe.
Die Entscheidung zum Haftbefehl ist nun im Zwischenverfahren erfolgt. Ob die Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird, bleibt weiter offen. Klar ist aber bereits, dass ein Prozess gegen den 45-Jährigen frühestens im kommenden Jahr beginnen könnte.
Vollstreckung noch nicht möglich
Derzeit sitzt der Mann eine siebenjährige Haftstrafe ab, die er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz bekam. Da diese Haftzeit wegen der Vergewaltigung der US-Amerikanerin im September 2025 voll verbüßt wäre, hatte die Staatsanwaltschaft auch den Haftbefehl beantragt.
Eine Vollstreckung ist laut Gericht aber derzeit nicht möglich, weil es dafür der Zustimmung Italiens bedarf. Dort war der Angeschuldigte aufgegriffen worden. Er wurde nach Deutschland ausgeliefert. Die Genehmigung soll durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeholt werden.
Sowohl die 2. Strafkammer des LG Braunschweig als auch die Staatsanwaltschaft sehen die Haftgründe der Fluchtgefahr und auch der Wiederholungsgefahr gegeben. Der Verteidiger des Verdächtigen, Friedrich Fülscher, hatte schon zur Anklageerhebung gesagt, dass er die Beweislage in allen Fällen für dürftig halte.
dpa/pab/LTO-Redaktion
LG Braunschweig: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50317 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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