Zwei Zulieferer schickten ihre Bauteile nicht mehr an den Autohersteller, der deswegen Schwierigkeiten mit der Produktion hat. Das LG Braunschweig hat beide Zulieferer nun per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, an VW zu liefern.
Im Rechtsstreit mit Zulieferern hat Volkswagen nach Angaben des Landgerichts (LG) Braunschweig bereits alle nötigen Voraussetzungen für die Herausgabe fehlender Teile erwirkt. Für beide Teilehersteller, die ihre Lieferungen laut VW-Angaben vertragswidrig gestoppt haben, liege eine einstweilige Verfügung vor, die aktuell vollstreckbar sei. Das teilte das LG am Freitag mit. Die Wirksamkeit der beiden Verfügungen greife bereits.
Daran ändere auch der Umstand nichts, dass in den Fällen teilweise noch Fristen für Stellungnahmen gewährt sind und zudem eine mündliche Verhandlung am 31. August ansteht. Es geht in dem Streit um einen Sitzbezugshersteller und einen Getriebeteilebauer. Die fehlenden Materialien zwingen VW derzeit zu einem teilweisen Fertigungsstopp und Kurzarbeit.
Den VW-Partnern drohen laut der Mitteilung Ordnungsgelder teils in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Diese Strafe greife "für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lieferverpflichtung". In welchen zeitlichen Etappen diese Verpflichtungen bestehen, ging aus der Mitteilung indes nicht hervor.
Zulieferer sehen Schuld bei VW
Die Unternehmen geben Volkswagen die Schuld an den Produktionsausfällen. "Für die Krise bei VW und die dadurch entstandene Kurzarbeit sind wir nicht verantwortlich", sagte der Geschäftsführer der ES Automobilguss, Alexander Gerstung, am Freitag einer Mitteilung zufolge. ES und der Sitzspezialist CarTrim, eine ES-Schwester, sind die beiden Unternehmen, die trotz der einstweiligen Verfügungen dem Autobauer die Lieferung von Sitzbezügen und Getriebeteilen verweigern. Doch sei man an einer Einigung interessiert. "Wir streben nach wie vor eine einvernehmliche Lösung mit VW an und sind offen für entsprechende Vorschläge."
Aus Sicht von ES und CarTrim sei die Lage Folge einer frist- und grundlosen Kündigung von Aufträgen seitens VW. Volkswagen habe keinen Ausgleich für die Kündigungen gewährt. Deswegen "sahen sich CarTrim und ES Automobilguss letztlich zum Lieferstopp gezwungen", heißt es in der Mitteilung.
VW musste wegen der ausbleibenden Lieferungen im Werk Emden bereits Kurzarbeit beantragen, insgesamt könnten mehr als 20.000 Beschäftigte in Emden, Wolfsburg, Kassel und Zwickau von Kurzarbeit betroffen sein. Der Konzern verlagere eigene Probleme auf die Zulieferindustrie, sagte Gerstung. "VW zwingt uns zu diesem Vorgehen, um unsere eigenen Mitarbeiter in Niedersachsen und Sachsen zu schützen und letztlich den Fortbestand des Unternehmens zu sichern."
dpa/acr/LTO-Redaktion
LG Braunschweig verpflichtet Automobil-Zulieferer: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20340 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag