Dreieinhalb Jahre ist der Luftschlag von Kunduz her. Abdul Hanan hat dabei nach eigenen Angaben zwei Söhne verloren. Der Landarbeiter klagt vor dem LG Bonn gegen die Bundesregierung, er fordert eine angemessene Entschädigung. Der Prozess wird an diesem Mittwoch fortgesetzt.
Abdul Hanan und eine sechsfache Mutter namens Kureischa Rauf, die nach eigenen Angaben ihren Ehemann bei dem Bombardement verloren hat, verklagen die Bundesregierung vor dem Landgericht (LG) Bonn. Er verlangt über seine Anwälte Schadenersatz in Höhe von 40.000 Euro, die Witwe fordert 10.000 Euro mehr. Das Gericht will an diesem Mittwoch über das weitere Vorgehen entscheiden.
Sollten die beiden Familien Erfolg haben, stehen weitere Klagen Hinterbliebener an. Bei dem Luftschlag waren Dutzende Menschen getötet worden, die Bundeswehr selbst geht von mehr als 90 Toten aus. Wie viele davon Zivilisten waren, ist unklar. Dass aber Zivilisten starben, ist unstrittig. 5.000 US-Dollar (etwa 3.800 Euro) zahlte Deutschland für jede betroffene Familie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Beim Prozessauftakt vor dem LG Bonn am 20. März 2013 lehnte das Verteidigungsministerium einen Vergleich ab. Die Kläger stützen ihre Ansprüche auf Amtshaftung nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch i.V.m. Art. 34 Grundgesetz, was auch die Kammer für die einschlägige Anspruchsgrundlage hält.
dpa/plö/LTO-Redaktion
Prozess um Schadensersatz für Kunduz-Opfer: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8539 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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