Die rechtspopulistische Bürgerbewegung "Pro Deutschland" darf auf ihren Wahlplakaten nicht mehr mit dem Namen von Thilo Sarrazin werben. Dies geht aus einem Beschluss des LG Berlin vom Donnerstag hervor.
Die 27. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Berlin hat "Pro Deutschland" auf Antrag des SPD-Politikers per einstweiliger Verfügung untersagt, Wahlwerbung mit seinem Namen zu betreiben. Der Slogan "Wählen gehen für Thilos Thesen" verletze Sarrazins Recht am eigenen Namen, entschieden die Richter (Beschl. v. 11.08.2011, Az. 27 O 468/11).
dpa/eso/LTO-Redaktion
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LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4001 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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