LG Augsburg bestätigt Urteil zu Sex in der Erlebnisgrotte: Junges Paar muss mit Ar­rest büßen

20.08.2015

Sie waren betrunken und hatten Sex in der "Erlebnisgrotte" eines Schwimmbads. Davon ist nun auch die Berufungsinstanz überzeugt - nicht zuletzt wegen eines Unterwasser-Videos. Das junge Paar muss nun Arreststrafen absitzen.

Das Landgericht (LG) Augsburg ist davon überzeugt, dass das Paar in einem Erlebnisbad Sex hatte und verwarf die Berufung des 18-Jährigen und seiner 19 Jahre alten Freundin. Auf einem Unterwasser-Video des Schwimmbads, das in Verhandlung gezeigt wurde, sei eindeutig zu sehen, "dass sexuelle Handlungen stattgefunden haben", erklärt der Richter am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung. Zu Recht habe das Augsburger Amtsgericht (AG) die Angeklagten deshalb im Juni wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt. Die beiden müssen ihre Jugendarreststrafen nun absitzen. Enttäuscht und niedergeschlagen wirkten die beiden jungen Leute, als der Richter das Urteil verkündete. 

Zu Beginn des Berufungsprozesses schienen die Angeklagten, die immer noch ein Paar sind, noch optimistisch. Interessiert und ruhig folgten sie den Ausführungen des Gerichts. Diesmal äußerten sie sich nicht selbst zu den Vorwürfen, sondern ließen ihre Anwälte sprechen. Im ersten Prozess war das noch anders. "Respektlos und uneinsichtig" soll sich der 18-Jährige, der damals nicht anwaltlich vertreten wurde, vor dem AG verhalten haben. So steht es im Urteil, das zum Auftakt der Verhandlung verlesen wurde.

Gerade einmal zwei Monate ist es her, dass das AG das junge Paar verurteilt hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die jungen Leute an Weihnachten 2014 in der "Erlebnisgrotte" der Therme im Augsburger Vorort Neusäß Sex hatten. Der 18-Jährige wurde zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt, die Freundin erhielt einen Wochenendarrest, außerdem wurden ihr 32 Stunden Hilfsdienste auferlegt. Beide legten Berufung gegen das Urteil ein - ohne Erfolg.

Unterwasser-Kameras: Er hatte die Hose runtergezogen

Zwei Bademeister schilderten als Zeugen, wie sie die jungen Leute am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertags in flagranti erwischt hätten. Durch Unterwasser-Kameras seien sie auf das Geschehen aufmerksam geworden. "Er hatte die Hose runtergezogen bis unter die Knie. Man hat alles genau sehen können", sagt einer der Zeugen und fügt sogleich an, was er als Mitarbeiter der Therme davon hält: "So was geht gar nicht, es sind auch Kinder im Bad." Ein Badegast hatte sich seinen Angaben zufolge über die "Schweinerei" beschwert. Weil das junge Paar der Aufforderung, sich anzuziehen und das Bad umgehend zu verlassen, nicht nachgekommen sei, sei die Polizei gerufen worden.

Die Angeklagten ließen über ihre Anwälte erklären, dass es in der "Erlebnisgrotte" zwar zu sexuellen Handlungen, nicht aber zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Sein Mandant sei "alkoholisch enthemmt" gewesen, sagte der Anwalt des 18-Jährigen. Das Paar habe sich unbeobachtet gefühlt und von den Kameras nichts gewusst. Entsprechende Hinweise im Eingangsbereich des Bades hätten sie nicht wahrgenommen.

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Auf das Paar warten kleine Strafen, die im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes als "Zuchtmittel" betrachtet werden. In Bayern gibt es dafür sechs spezielle Arrestanstalten mit knapp 200 Plätzen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Augsburg bestätigt Urteil zu Sex in der Erlebnisgrotte: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16662 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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