Wie das LG Aachen am Montag mitteilte, ist das Urteil gegen den Nazi-Verbrecher Heinrich Boere nun rechtskräftig. Der BGH habe die Revision des 89-Jährigen als unbegründet verworfen. Das Gericht hatte den früheren SS-Mann im März wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Boere hatte 1944 als Mitglied des SS-Mordkommandos "Feldmeijer" in den Niederlanden auf Befehl seiner Vorgesetzten drei Zivilisten erschossen. Das SS-Kommando wollte sich damit für Anschläge des niederländischen Widerstands rächen. Boere hatte die Taten im Prozess gestanden.
LG Aachen: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2190 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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