An dem im Urheberrecht geregelten Schutzrecht der Presseverleger stören sich vor allem die Suchmaschinen. Für die Verwendung von Textabschnitten brauchen sie die Zustimmung der Verlage. Yahoo zieht deswegen nach Karlsruhe.
Der Suchmaschinenanbieter Yahoo zieht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das gab das Unternehmen am Freitag bekannt. Demnach sei die Beschwerde bereits am Donnerstag eingereicht worden.
Das Leistungsschutzrecht, geregelt in §§ 78f, 78g, 78h des Urheberrechtsgesetz (UrhG), stärkt die Rechte von Presseverlegern. Dadurch müssen vor allem Suchmaschinen zuvor eine Zustimmung der Verlage einholen, wollen sie mehr als einzelne Wörter oder kleine Textausschnitte aus den Medien wiedergeben. Die Verlage dürfen dafür Lizenzgebühren erheben.
Das will Yahoo nicht hinnehmen. "Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist", so das Unternehmen, welches einen Verstoß gegen die Pressefreiheit aus Art. 5 und die Berufsfreiheit aus Art. 12 Grundgesetz (GG) sieht. Das Leistungsschutzrecht sei auch aufgrund seiner "Unklarheit" nicht mit dem Bestimmtheitsgebot vereinbar, heißt es weiterhin.
Der Suchmaschinendienst hält sich für "in besonderer Weise" vom Leistungsschutzrecht betroffen. Yahoo sei einerseits eine Suchmaschine, andererseits aufgrund seines großen redaktionellen Angebots jedoch auch selbst Presseverleger.
una/LTO-Redaktion
Klage gegen das Leistungsschutzrecht: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12767 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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