Verfassungsbedenken gegen Leistungsschutzrecht: Kauder will Gesetz­ent­wurf so nicht zustimmen

22.02.2013

Presseverlage fordern einen gesetzlichen Schutz für die Verwendung ihrer Inhalte im Internet. Doch das geplante Gesetz stößt in der schwarz-gelben Koalition auf Widerstand. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Kauder will dem Entwurf so nicht zustimmen. Nach einem von Google in Auftrag gegebenem Gutachten der HU Berlin ist die Pressefreiheit verletzt.

In der schwarz-gelben Koalition gibt es Widerstand gegen das von der Bundesregierung geforderte Schutzrecht für Presseverlage im Internet. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Leistungsschutzrecht.

Ein Gutachten der Rechtsprofessoren Alexander Blankenagel und Wolfgang Spoerr von der Berliner Humboldt-Universität kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit verletzt. Suchmaschinen und andere Informationsdienste seien "zentrale Informationsmittler des Internets" und würden durch die Regelung des Leistungsschutzrechts blockiert, heißt es in den Ergebnissen der Studie, die Google und der Internetverband eco in Auftrag gegeben hatten. Bereits im November hatten Juristen des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht vor "unabsehbaren negativen Folgen" gewarnt.

Kauder: "Es geht schlicht und ergreifend um das Geld"

"Ich bin der Meinung, dass es da rechtliche Probleme gibt, die dafür sprechen, dass man dieses Gesetz nicht im Schweinsgalopp durch den Deutschen Bundestag jagt", sagte Kauder am Freitag in Berlin. "Genau das, was unsere originäre Aufgabe ist, Verfassungsrecht zu prüfen, haben wir nicht erledigen können", kritisierte der CDU-Politiker. Die Ende Januar vom Rechtsausschuss angehörten Experten hätten nicht alle Aspekte des Gesetzes abgedeckt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Suchmaschinen und andere Internetdienste eine Lizenz von Presseverlagen bekommen müssen, um deren Inhalte zum Beispiel in ihren Suchergebnissen aufzuführen. Es gebe jedoch technische Möglichkeiten, dies zu verhindern, sagte Kauder. Daher gehe es wohl um andere Dinge als den Schutz des Urheberrechts. "Es geht schlicht und ergreifend um das Geld. Es ist aber nicht Aufgabe eines Parlaments, sich darum zu kümmern, ob der eine mehr oder der andere weniger vom Kuchen bekommt." Er wolle dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zustimmen.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin kündigte eine Änderung an, um kurze Textanrisse von dem Gesetz auszunehmen. "Ich schlage vor, dass Snippets, so wie sie üblicherweise verwendet werden, frei vom Leistungsschutzrecht bleiben", sagte er nach Kauders Pressekonferenz. Das Gesetz soll nach Höferlins Meinung nur für Anbieter gelten, die ganze Zeitungskopien im Netz erstellen und so den Besuch der eigentlichen Zeitungswebseiten überflüssig machen.

Am kommenden Montag beschäftigt sich der Unterausschuss "Neue Medien" des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf.

dpa/cko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verfassungsbedenken gegen Leistungsschutzrecht: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8214 (abgerufen am: 24.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen