Der wegen seiner Äußerungen in die Kritik geratene Juraprofessor Thomas Rauscher muss nicht mit dienstrechtlichen Folgen rechnen. Er habe seine Dienstpflichten nicht verletzt, teilte das sächsische Wissenschaftsministerium am Freitag mit.
Es gelte das Recht auf Meinungsfreiheit, Rauscher habe sich als Privatperson geäußert, hieß es zur Begründung seitens des Ministeriums. Man habe seine umstrittenen Äußerungen bei Twitter, die der Juraprofessor zwischenzeitlich gelöscht hat, im eigenen Haus prüfen lassen und auch eine Expertise des Justizministeriums hinzugezogen. Der Fall sorgte bundesweit für ein mediales Echo.
Der 62-jährige Rauscher, der auch Beauftragter für das Austauschprogramm Erasmus an der Universität Leipzig ist, hatte auf Twitter unter seinem privaten Account fragwürdige Äußerungen getroffen. Unter anderem nahm er Bezug auf einen Artikel über die Warschauer Proteste und die Forderung nach einem "weißen Europa". Nach Angaben der dpa soll er sich auch solidarisch mit dem Pegida-Bündnis gezeigt haben.
Nachdem die Tweets unter anderem wegen einer Aktion des sozialistisch demokratischen Studierendenverbands viral gegangen waren, kam es zu Protestaktionen an der Universität Leipzig. Hunderte Studenten forderten Rauscher auf, die Hochschule aus eigenen Stücken zu verlassen. Sie verlangten außerdem, Rauscher den Posten des Erasmus-Beauftragten zu entziehen.
dpa/ms/LTO-Redaktion
Nach den Rassismusvorwürfen gegen Leipziger Juraprofessor: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25937 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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