Ende Juni des letzten Jahres erstach ein Mann wahllos drei Frauen und verletzte weitere Personen. Nun wurde er durch das Landgericht Würzburg wegen vorliegender Schuldunfähigkeit zu einem Psychiatrieaufenthalt verurteilt.
Wegen Schuldunfähigkeit verurteilte das Landgericht (LG) Würzburg den Mann, der 2021 in Würzburg mehrere Menschen mit einem Messer getötet und weitere verletzt hatte, zu einem Psychatrieaufenthalt auf unbestimmte Zeit (Urt. v. 26.07.2022, Az. 1 Ks 502 Js 278/21).
Der psychisch kranke Mann aus Somalia hatte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt nähe des Barbarossaplatzes wahllos Menschen mit einem Küchenmesser angriffen. Drei Frauen starben, neun Menschen wurden verletzt. Der Flüchtling ist laut Gutachten paranoid schizophren und handelte im Wahn.
Daher wurde gegen denn Mann kein Straf-, sondern ein Sicherungsverfahren nach §§ 413, 414 Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt. Danach kann die Staatsanwaltschaft bei einem Strafverfahren, welches wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durchgeführt wird, den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und Sicherung anzuordnen.
Das Landgericht Würzburg verurteilte den schuldunfähigen Mann daher entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht zu einer Gefängnisstrafe, sondern zu einem Psychiatrieaufenthalt auf unbestimmte Zeit. Weder die Generalstaatsanwaltschaft München noch der Beschuldigte hätten Rechtsmittel gegen das Ende Juli gefällte Urteil eingereicht, teilte das LG Würzburg am Donnerstag mit. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
dpa/ku/LTO-Redaktion
Würzburger Messerstecher verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49234 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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