Das Verfahren um die Entschädigung von ehemaligen Sicherungsverwahrten wird in eine neue Runde gehen. Wie erwartet hat das Land Baden-Württemberg Berufung zum OLG Karlsruhe eingelegt. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft am Montag in Karlsruhe bekannt.
In einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Karlsruhe war vier ehemaligen Sicherungsverwahrten im April ein Schmerzensgeld von insgesamt 240.000 Euro zugesprochen worden.
Dieses Geld muss das Land Baden-Württemberg oder der Bund bezahlen. In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schadenersatz Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren.
dpa/age/LTO-Redaktion
Nach überlanger Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6235 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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