Kindesmissbrauch und Kinderpornographie: Lam­b­recht nun doch für Straf­ver­schär­fung

11.06.2020

Erst sprach sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gegen Strafverschärfungen für sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie aus - entgegen den Bestrebungen der Union. Nun hat sie ihre Meinung offenbar geändert.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht spricht sich nun doch für härtere Strafen bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie aus. "Taten wie der schreckliche Fall in Münster sind schwere Verbrechen. Hier gelten die höchsten Strafen, die das deutsche Recht kennt", sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie wolle härtere Strafen auch für die Fälle sexuellen Missbrauchs, die nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergingen. "Das sind zum Beispiel Berührungen von Kindern in sexueller Weise. Im Gesetz muss ganz klar zum Ausdruck kommen, dass es sich hierbei ohne Wenn und Aber um Verbrechen handelt", sagte Lambrecht.

Verbrechen sind nach § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch Delikte, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden, Delikte mit niedrigerer Mindeststrafe sind Vergehen. Die Union hatte in den vergangenen Tagen Druck gemacht und eine Strafrechtsänderung dahingehend gefordert, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen eingestuft wird und auch Strafen in Zusammenhang mit Kinderpornografie erhöht werden. Lambrecht hatte die Forderungen zunächst zurückgewiesen. Dafür erhielt sie Zuspruch von zahlreichen Strafrechtlern, die in einem LTO-Bericht von Donnerstag eine Verschärfung als wirkungslos oder sogar gefährlich kritisierten.

Die Justizministerin spricht sich nun auch für Strafverschärfungen im Bereich Kinderpornografie aus. Diese sei immer mit Kindesmissbrauch verbunden. "Ich will, dass Täter, die mit Kinderpornografie auf widerlichste Weise Geld verdienen oder kriminelle Tauschringe betreiben, härter bestraft werden. Es ist ein abscheuliches Verbrechen, mit dem Missbrauch von Kindern Geld zu machen - und muss mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können."

Bisher sind Herstellung und Verbreitung mit maximal fünf Jahren belegt, es sei denn die Täter handeln "gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande". Dann drohen auch jetzt schon bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kindesmissbrauch und Kinderpornographie: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41877 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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