LAG Nürnberg sieht Diskriminierung männlichen Bewerbers: Absage wegen Bedarfs an "flinken Frau­en­händen" kostet 2.500 Euro

20.03.2023

Ein männlicher Bewerber, dem eine Stelle mit der Begründung abgesagt wurde, die Tätigkeit sei "eher etwas für flinke Frauenhände", hat einen Anspruch auf Entschädigung. Das LAG Nürnberg sah eine Benachteiligung wegen des Geschlechts.

Ein Modellauto-Hersteller, der einen männlichen Bewerber mit der Begründung abgelehnt hat, die Tätigkeit sei "eher etwas für flinke Frauenhände", muss dem Bewerber eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Höhe von 2.500 Euro zahlen. Der Bewerber sei wegen seines Geschlechts diskriminiert worden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (v. 13.12.2022, Az. 7 Sa 168/22).

Das beklagte Unternehmen stellt Modellfahrzeuge im Maßstab 1:87 mit 100 bis 150 Einzelteilen her und hatte eine Stelle als Bestücker (m/w/d) für eine Digitaldruckmaschine ausgeschrieben. In der Stellenbeschreibung hieß es unter anderem, dass Bewerber Fingerfertigkeit bzw. Geschick mitbringen müssen, da die an der Maschine verwendeten Teile sehr klein seien und teilweise mit Hilfe von Pinzetten positioniert werden müssen. Der Mann erhielt nach seiner Bewerbung eine Absage. Darin hieß es: "Unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände".

Damit sei der Mann wegen seines Geschlechtes diskriminiert worden, entschied das LAG. Das Argument des Unternehmens, bei der Internetrecherche auf Bilder des Mannes gestoßen zu sein, die seine großen Hände zeigten, ließ das LAG nicht gelten. Daraus lasse sich nichts über die Fingerfertigkeiten des Mannes ableiten. "Die Gelegenheit, mittels Probearbeit nachzuweisen, dass er zu der kleinteiligen Arbeit bei der Beklagten willens und in der Lage ist, wurde ihm nicht gegeben, eben weil er ein Mann war", heißt es im Urteil.

Die Bewerbung des Mannes sei auch nicht rechtsmissbräuchlich. Anhaltspunkte dafür, dass sich der Mann nur auf die Stelle bewarb in der Hoffnung auf eine Absage, lagen laut Gericht nicht vor. Das Gericht hielt eine Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro, was dem 1,5-fachen des auf der ausgeschriebenen Stelle erzielbaren Bruttogehalts entspricht, für angemessen. 

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Nürnberg sieht Diskriminierung männlichen Bewerbers: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51353 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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