Der Pädagoge soll eine Schülerin ins Gesicht geschlagen haben. Die Richter erklärten jedoch die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung für unwirksam. Sie bestätigten damit eine Entscheidung der Vorinstanz, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) kam zu der Auffassung, dass sich der Lehrer in einer besonderen Situation befunden habe, die zu eskalieren drohte. Es habe elf Zeugen - Lehrer und Schüler - befragt. "Zudem konnte letztendlich nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Handlung des Lehrers um einen Reflex handelte", teilte der Gerichtssprecher weiter mit.
Die Mutter der 15-Jährigen hatte den Pädagogen wegen Körperverletzung angezeigt. Dieser hatte erklärt, dass er von der Achtklässlerin verbal und tätlich angegriffen worden sei. Er habe dann aus einem "Schutzreflex" heraus zurückgeschlagen und sie unbeabsichtigt im Gesicht getroffen.
Über die Berufung zu der am 27. August 2010 ausgesprochenen ordentlichen, fristgerechten Kündigung entschied das Landesarbeitsgericht noch nicht. Ein Termin dafür stehe noch nicht fest, hieß es.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LAG Halle: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4371 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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