LAG Düsseldorf hält Kündigung für unwirksam: AfD-nahe Pro­fes­sorin darf weiter unter­richten

23.01.2019

Das Arbeitsverhältnis zwischen Professorin Karin Kaiser und ihrer Hochschule ist belastet. Das sieht auch das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht so. Für ihren Rauswurf reiche das aber nicht.

Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht (LAG) hat die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professorin der Hochschule Niederrhein für unwirksam erachtet. Die Vorwürfe gegen die BWL-Professorin Karin Kaiser seien teilweise bereits abgemahnt und als Kündigungsvorwurf verbraucht, befand das Gericht am Mittwoch und schloss sich der Vorinstanz an. Ihre parteipolitische Ausrichtung rechtfertige die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls nicht. Ein von der Hochschule gestellter Auflösungsantrag hatte darum keinen Erfolg (Urt. v. 23.01.2019, Az. 7 Sa 370/18).

Die Hochschule hatte die Nebentätigkeit der Professorin als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin moniert. Die sei aber jahrelang bekannt gewesen und toleriert worden, befand das Gericht und ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu.

Kaiser hatte eigenmächtig einen Korrekturassistenten und einen externen Lehrbeauftragten zum Abhalten der weiteren Vorlesungen engagiert, hatte ihr die Hochschulleitung weiter vorgeworfen. Den Korrekturassistenten hatte Kaiser zu spät beantragt und bekam so keine Bewilligung mehr. Nichtsdestotrotz setzte sie einen Korrekturgehilfen ein und bat ihre Studierenden per Mail um Spendengelder für die Kosten. Dieser Vorwurf sei aber bereits abgemahnt, entschied das Gericht.

Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar

Weiter hatte die Hochschule ihr vorgeworfen, dass sie andere Mitarbeiter diffamiere, ihren Wohnsitz nicht an den Niederrhein verlegt habe und so ihrer Residenzpflicht nicht nachgekommen sei. Kaiser entgegnete, eine solche Pflicht gebe es in ihrem Arbeitsverhältnis nicht. Bei der Diffamierung sprang ihr das Gericht zur Seite: Dieser pauschale Vorwurf sei von der Hochschule nicht belegt worden.

Das Arbeitsverhältnis sei durchaus belastet, räumte das Gericht ein. Dennoch sollte eine weitere Zusammenarbeit möglich sein. "Wir sind enttäuscht darüber, dass das Gericht heute nicht in unserem Sinne entschieden hat", sagte Hochschulpräsident Hans-Hennig von Grünberg.

"Ich habe einen sehr, sehr großen Schaden erlitten", beklagte demgegenüber die 56-Jährige. Durch die erhebliche Rufschädigung habe sie an keiner anderen Hochschule eine Professur bekommen. Das Angebot, an der Hochschule Niederrhein noch drei Semester zu lehren und den Vertrag dann aufzulösen, hatte sie abgelehnt.

Dass ihr Engagement für die AfD Ursache der Probleme sei, glaube sie nicht. Kaiser war bei der letzten Bundestagswahl für die AfD in Schleswig-Holstein als Kandidatin angetreten. Kurz vor der Wahl hatte sie einen Raum der Hochschule, die Fakultäten in Krefeld und Mönchengladbach hat, für eine Veranstaltung mit dem Titel "Tod des Rechtsstaats" nutzen wollen. Dies hatte ihr die Hochschule aber untersagt. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

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LAG Düsseldorf hält Kündigung für unwirksam: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33417 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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