LAG Berlin-Brandenburg zu Polizei-Winterkleidung: Mehr Bewegung hilft auch

06.03.2014

Ein Berliner Polizist muss wohl auch im nächsten Winter frieren. Wärmere Ausrüstung bekommt er nicht. Da half auch eine Klage vor dem LAG nichts. Gegen Kälte helfe nämlich auch mehr Bewegung, erläuterten die Richter.

Die vom Land Berlin gestellte Winterausrüstung für Polizisten ist warm genug, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (Urt. v. 28.02.2014, Az. 2 Sa 19/14).

Beim Objektschutz gebe es nämlich einen sogenannten "2 zu 1-Rythmus", wonach jeder Polizist zwei Stunden im Einsatz sei und sich danach eine Stunde im inneren des Objekts aufhalten dürfe. Außerdem sei niemand angehalten, auf der Stelle zu stehen. Die Polizisten könnten etwa auf und ab gehen und so etwas gegen das Frieren tun.

Geklagt hatte ein Wachpolizist dem es beim Dienst im Objektschutz zu kalt geworden war. Der Polizist hatte zusätzliche Winterstiefel, Fleecehose und eine Twinjacke gefordert.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Berlin-Brandenburg zu Polizei-Winterkleidung: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11253 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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