LAG Berlin-Brandenburg: Aus­zah­lung von Corona-Prämie auch bei län­gerer Krank­heit

27.04.2022

War eine Pflegekraft mehrfach über einen längeren Zeitraum krank, bekommt sie trotzdem die Corona-Prämie ausgezahlt, solange sie insgesamt 90 Tage im Jahr gearbeitet hat. So das LAG Berlin-Brandenburg entschieden.

Längere Krankheitszeiten lassen den Anspruch auf eine Corona-Prämie nicht entfallen. Pflegeeinrichtungen müssen die Prämie für das Jahr 2020 auch dann auszahlen, wenn eine Pflegekraft mehrfach über 14 Tage lang krank war. Ausschlaggebend ist, dass sie insgesamt 90 über das Jahr Tage gearbeitet hat. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden (Urt. v. 24.03.2022, Az. 5 Sa 1708/21).

Eine Pflegekraft war vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 bei einer zugelassenen Pflegeeinrichtung angestellt. In diesen acht Monaten war sie jedoch mehrfach jeweils über 14 Tage lang krankgeschrieben. Die Pflegeeinrichtung lehnte deshalb die Zahlung einer Corona-Prämie für das Jahr mit dem Argument ab, die Pflegekraft sei nicht die dafür erforderlichen 90 Tage tätig gewesen – zumindest nicht zusammenhängend. Daraufhin klagte die Pflegekraft auf Zahlung der Corona-Prämie, verstarb aber kurz nach Klageerhebung. Den Rechtsstreit führte ein Erbe weiter – und zwar erfolgreich, wie sich nun zeigte.

Das LAG verurteilte die Pflegeeinrichtung zur Zahlung der Prämie an den Erben. Nach dem einschlägigen § 150a Sozialgesetzbuch (SGB) XI müsse der dreimonatige Tätigkeitszeitraum nicht zusammenhängend geleistet werden. Ist eine Pflegekraft mehr als 14 Tage krank, beginne der Zeitraum nicht neu zu laufen. Stattdessen seien die Tätigkeitszeiträume, in denen sie nicht krank war, zusammenzurechnen. In der Summe komme die Frau damit auf die notwendigen mindestens 90 Tage.

Die Corona-Prämie beschäftigt die Gerichte mittlerweile verstärkt, immer wieder tun sich neue Konstellationen auf. So hat zum Beispiel erst kürzlich - ebenfalls das LAG Berlin-Brandenburg - entschieden, dass die Corona-Prämie pfändbar sein kann.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48269 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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