Hessen, Baden-Württemberg und Bayern streben eine Reform des Länderfinanzausgleichs an. Die FDP, die in allen drei Ländern mitregiert, dringt auf eine Verfassungsklage, um dieses Ziel zu erreichen. Der von ihnen in einem ersten Schritt beauftragte Gutachter Hanno Kube, Professor für Steuerrecht an der Universität Mainz erklärte nun, diese habe durchaus Aussicht auf Erfolg.
Nach seiner Auffassung gibt es in der Praxis viele Punkte, die von dem Rahmen abweichen, den das Verfassungsgericht vorgibt. So sei etwa die Art und Weise, wie die Finanzkraft der Länder ermittelt werde, äußerst fragwürdig.
Darüber hinaus sei vor allem die sogenannte Einwohnerveredelung zur Bemessung der Ausgleichsforderungen angreifbar. Durch diese Regelung hätten Stadtstaaten und dünn besiedelte Länder Vorteile im Ausgleichssystem.
Schließlich monierte Kube, dass auch die Umsatzsteuer nicht so auf die Länder verteilt werde, wie es das Grundgesetz vorschreibt. Insgesamt müsse der Länderfinanzausgleich wieder hinreichend einfach, transparent und vor allem gerecht, das heißt insbesondere angemessen anreizorientiert, geregelt werden.
Länderfinanzausgleich: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/775 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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