Ob Kita-Plätze oder Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger – der Bund soll die Sozialleistungen, die er eingeführt hat, künftig auch selbst finanzieren. Im Gegenzug soll er mehr von den Steuern bekommen, die die Länder einnehmen. So der Vorschlag einer Expertengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung für eine Reform des Länderfinanzausgleichs. Joachim Wieland hält das Konzept für konsequent und gerecht.
Im Frühjahr reichten zwei der drei Geberländer, Bayern und Hessen, Klage gegen den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Zu viel Geld werde von den reichen zu den armen Ländern umverteilt, so ihre Kritik. Dem setzen der ehemalige Bundesfinanzminister Hans Eichel und seine Mitstreiter ein Verteilungskonzept entgegen, das sich an den Aufgaben von Ländern und Kommunen sowie an deren "Bedürftigkeit" orientiert.
Die sprachliche Anlehnung an das Sozialhilferecht dürfte gewollt sein. Bedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Dementsprechend gilt nach Eichels Definition eine Gebietskörperschaft dann als bedürftig, wenn sie nicht in der Lage ist, die Grundausstattung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten.
Kommunen verlieren immer mehr an Finanzkraft
Eichels Vorschlag weist auf die Herausforderungen hin, die jede Reform der Finanzverfassung bewältigen muss: Der demographische Wandel verstärkt Wanderbewegungen, die schon heute zur Entvölkerung von Regionen im Osten Deutschlands führen. Auch ein Land wie Sachsen wird in den nächsten zehn Jahren etwa zehn Prozent seiner Bevölkerung verlieren. Seine Finanzkraft aus eigenen Steuererträgen beträgt schon jetzt nur noch 51 Prozent des Bundesdurchschnitts. Damit können 100 Prozent Sozialleistungen nicht finanziert werden.
Die Schuldenbremse verschließt eine weitere Flucht in die Verschuldung. Höhere Arbeitslosigkeit im Osten und Norden Deutschlands, die Abnutzung der Infrastruktur in vielen Teilen Westdeutschlands und niedrigere Durchschnittseinkommen in Ostdeutschland kommen hinzu. Die Finanznot der Kommunen ist groß – sie sind es die den Sozialstaat zum großen Teil finanzieren müssen. Dringend erforderliche Investitionen in die Infrastruktur unterbleiben in der Folge notgedrungen.
Bund sollte Sozialleistungen finanzieren
Der Reformvorschlag will die vertikalen Finanzströme vom Bund an die Länder und Kommunen stärken, um in der Folge den eigentlichen Länderfinanzausgleich wieder auf einen Spitzenausgleich reduzieren zu können. Damit würde das Konfliktpotential zwischen armen und reichen Ländern verringert.
Auch wäre es konsequent, wenn der Bund künftig die von ihm geregelten Sozialleistungen auch selbst finanzieren muss. Nachkommen wird er dieser Forderung aber wohl nur, wenn er einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhält. Das wird auf Widerstand bei den finanzstarken Ländern stoßen, die den Anspruch erheben, die auf ihrem Gebiet eingenommenen Steuergelder auch selbst ausgeben zu dürfen.
Eichel weist mit Recht darauf hin, dass das Ziel der Finanzverfassung letztlich eine aufgabengerechte Verteilung der Gelder auf alle Ebenen des Bundesstaates sein muss. Steuereinnahmen dürfen deshalb nicht mehr nur den Ländern zugutekommen, in deren Gebiet sie angefallen sind. Gerade bei bundesweit tätigen Unternehmen ist der Ort der Steuerzahlung doch meist recht zufällig. Nicht jedes Bundesland wird von diesem Vorschlag begeistert sein. Etwa Hessen wird davon nicht profitieren, zu dessen Steuerzahlern Konzerne in der Finanzmetropole Frankfurt gehören.
Finanzstarke Länder werden sich wohl auch nicht davon trösten lassen, dass Eichel einen Ideenwettbewerb fordert, in dem allen Bundesländern die gleiche Chance eingeräumt werden soll, sich um vom Bund geförderte Projekte zu bewerben.
Dennoch wird Eichels Vorschlag mit viel Zustimmung rechnen können. Die Verhandlungen nach der Bundestagswahl werden zeigen, ob die Kraft für einen politischen Kompromiss ausreicht, oder ob erst einmal auf das nächste Urteil aus Karlsruhe gewartet wird. Das Gericht wird dafür einige Jahre brauchen und den Ball dann mit Vorgaben an die Politik zurückspielen. Nur sie kann die Finanzverfassung reformieren und sollte sich der schwierigen Aufgabe möglichst bald stellen. Vorgaben des BVerfG können auch später noch in die Verhandlungen einbezogen werden.
Der Autor Prof. Dr. Joachim Wieland, LL.M., ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Joachim Wieland, Experten-Vorschlag zur Reform des Finanzausgleichs: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8998 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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