Es ist das größte Reformwerk der Noch-Koalitionäre: Die Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2020. Die heftig umstrittene Milliarden-Umverteilung zwischen den Ländern wird neu geregelt. Der Bund gibt mehr Geld und bekommt mehr Kompetenzen.
Die seit Jahrzehnten umstrittenen Finanzströme zwischen Bund und Ländern werden ab dem Jahr 2020 neu geordnet. Der Bundestag billigte am Donnerstag in Berlin den mühsam ausgehandelten neuen Finanzpakt zur Umverteilung der Milliarden zwischen "armen" und "reichen" Ländern und von mehr Bundeshilfen. Für die 13 nötigen Grundgesetzänderungen wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit von mindestens 420 Stimmen klar erreicht. Zum Gesamtpaket enthielten sich die Grünen, die Linken stimmten dagegen. Kritik kam aber auch aus der Koalition. Am Freitag entscheidet der Bundesrat. In der Länderkammer zeichnet sich ebenfalls die nötige Mehrheit ab.
Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ist das größte Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition in der im Herbst endenden Legislaturperiode. Mit der Reform erhalten die Länder von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund - die Summe wird in den Folgejahren weiter steigen. Das ist deutlich mehr Geld als bisher.
Der Bund bekommt dafür mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Schul-Investitionen. Die neuen Regelungen sollen mindestens bis zum Jahr 2030 gelten.
Privatisierungsschranken im Grundgesetz
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem soliden Reformpaket. Die Architektur der föderalen Finanzordnung werde ein Stück weit geändert. Der Ausgleich zwischen stärkeren und schwächeren Ländern aber werde künftig weitestgehend zurückgenommen. Der Ausgleich dafür kommt vom Bund. Die größere Finanzverantwortung erzwingt es Schäuble zufolge, dass der Bund auch stärkere Eingriffsrechte in den Ländern bekommt.
Bis zuletzt umstritten waren die Pläne für die künftige Autobahngesellschaft des Bundes. Mit der Infrastrukturgesellschaft will der Bund für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Union und SPD hatten sich auf zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz verständigt, um eine Veräußerung der Gesellschaft und von Autobahnen auch durch die Hintertür zu verhindern. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen ist erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, es gehe um mehr Effizienz und Schlagkraft. Er betonte: "Ich will keine Autobahnen privatisieren." Er misstraue aber nicht jedem privaten Engagement. Als prominentester Gegner der Gesamtreform im Koalitionslager gilt Bundestagspräsident Norbert Lammert. Der CDU-Politiker kritisiert, dass das Grundgesetz an zahlreichen Stellen geändert wird. Er befürchtet eine zunehmende Entwicklung hin zu einem Zentralstaat.
Opposition: Privatisierung der Autobahnen nicht vom Tisch
Linken-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht sprach wie Lammert von einem "monströsen Eingriff" in das Grundgesetz. Sie warf der Koalition vor, die Öffentlichkeit zu täuschen. Eine Privatisierung von Autobahnen sei nicht vom Tisch, die Formulierung zu Partnerschaften mit der Privatwirtschaft sei schwammig. Wagenknecht sprach von einem vergifteten Abschiedsgeschenk der Koalition und einer "Raubplünderung auf Kosten der Steuerzahler".
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann konterte, diffamierende Schlagworte wie korrupte Veranstaltung oder Schmiergeldzahlungen erinnerten ihn an eine andere Partei. Die Autobahnen blieben im Eigentum des Staates. Dem "Abgeordneten Lammert aus Bochum" rief Oppermann in Anwesenheit des Bundestagspräsidenten zu, es gebe keinen "Marsch in den Zentralstaat".
Anja Hajduk von den Grünen kritisierte, es werde eine geringere Solidarität unter den Ländern geben. Übernehmen werde dies der Bund: "Das ist ein gutes Geschäft für die starken Länder." Die schwachen Länder dagegen würden schwächer. Dafür sei richtig, dass der Bund als Gegenleistung mehr Eingriffsrechte erhalte. Zu begrüßen sei auch, dass mit den Bundesmitteln zur Sanierung maroder Schulen in finanzschwachen Kommunen das Kooperationsverbot aufgeweicht werde, das dem Bund Eingriffe in die Schulpolitik untersagt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Letzte Hürde Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23092 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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