Konferenz der Verbraucherschutzminister zu VW-Skandal: Minister wollen Kla­ge­rechte erwei­tern lassen

22.04.2016

Wie David gegen Goliath werden sich viele Autofahrer fühlen, die im Abgas-Skandal Ansprüche gegen den VW-Konzern durchsetzen wollen. Die Verbraucherschutzminister fordern, Klagerechte zu erweitern.

Als Reaktion auf den VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte sollen die Klagemöglichkeiten der Verbraucher erweitert werden. Dafür haben sich die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern am Freitag zum Abschluss ihrer Jahreskonferenz in Düsseldorf einstimmig ausgesprochen. Wie der Vorsitzende der Konferenz, NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel (Grüne), erklärte, ist der Bund damit aufgefordert, gesetzliche Regelungen für Musterklagen auszuweiten.

Damit könnten etwa Verbraucherschutzverbände befugt werden, Schadenersatzansprüche stellvertretend für viele Betroffene vor einem Gericht feststellen zu lassen. Bislang gebe es diese Möglichkeit bereits für den Kapitalmarkt, erläuterte Remmel. Verbandsklagerechte existierten auch schon im Tierschutz- und Umweltbereich. Zudem sollen die Möglichkeiten für Sammelklagen erweitert werden, bei denen sich Betroffene unabhängig von Verbänden zusammenschließen.

Das Bundesjustizministerium werde die Beschlüsse der Verbraucherschutzminister aufnehmen und prüfen, sagte Staatssekretär Gerd Billen. Gleichzeitig müssten "amerikanische Verhältnisse" verhindert werden. "Wir möchten nicht, dass sich in Deutschland eine Klageindustrie breitmacht, die vor allem das Ziel hat, dass Anwaltskanzleien viel Geld verdienen." In den USA seien Unternehmen auf diese Weise teilweise in Vergleiche gezwungen worden, ohne dass jemals ein Gericht entschieden hätte, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Kein spezielles "Lex VW"

Eine Vereinfachung der Klageverfahren werde keine "Lex VW", sondern ein Gesetz, das für alle gelte. Ob ein Musterklageverfahren auf den Fall VW noch Anwendung finden werde, könne er nicht sagen, sagte Billen. Nach derzeitiger Rechtslage hätten Verbraucher aber die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche vor Zivilgerichten feststellen zu lassen. "Ich gehe davon aus, dass es auch in Deutschland Zivilklagen geben wird", sagte der Staatssekretär.

Remmel mahnte, Autofahrer in Deutschland dürften bei Entschädigungen nicht schlechter gestellt werden als in anderen Ländern. Zuvor hatte bereits NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) den VW-Konzern aufgefordert, im Abgas-Skandal auch eine Kompensation für deutsche Kunden vorzulegen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Konferenz der Verbraucherschutzminister zu VW-Skandal: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19185 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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