Berufszugangsregelungen im Handwerk: EU will nicht am deut­schen Meis­ter­brief rüt­teln

21.03.2017

Der deutsche Meisterbrief ist in der Regel Voraussetzung, um im entsprechenden Gewerk als Handwerker mit eigenen Unternehmen tätig zu sein. Nach einem Missverständnis stellte die Europäische Kommission klar, daran nichts ändern zu wollen.

Das deutsche Handwerk muss nach den neuesten Aussagen von EU-Kommissionsvize Jyrki Katainen doch nicht um den Meisterbrief fürchten: "Der Meisterbrief und das duale Ausbildungssystem in Deutschland werden nicht angetastet", sagte Katainen dem Handelsblatt am Dienstag. Es habe Missverständnisse gegeben, die ausgeräumt werden müssten, zitierte ihn die Zeitung.

Vertreter des Handwerks hatten sich zuletzt Sorgen gemacht, die Kommission wolle Eigenheiten des deutschen Handwerks in Frage stellen. Auch Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte Anfang März, man wolle auf jeden Fall am Meisterbrief festhalten.

Der Meisterbrief dokumentiert im deutschen Handwerk den Erfolg bei einer Meisterprüfung und ist in 41 Berufen in der Regel Voraussetzung dafür, dass man einen eigenen Betrieb gründen darf. Dazu zählen etwa Maurer, Bäcker und Dachdecker, aber auch Kfz-Techniker oder Installateure. Seit 2004 kann man sich in manchen Handwerken auch ohne Meisterbrief selbstständig machen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2011, dass die Meisterpflicht des deutschen Handwerksrechts verfassungskonform ist.

EU-Vorhaben zu Jahresbeginn falsch verstanden

Die Europäische Kommission hatte im Januar Deutschland und andere Staaten aufgefordert, die Reglementierung freier Berufe zu überprüfen. Konkret nannte sie etwa die Vorschriften für Architekten, Ingenieure, Juristen und Rechnungsprüfer. In der Bundesrepublik gebe es vergleichsweise viele Einschränkungen für den Zugang zu diesen Berufen, hieß es damals.

Für andere Berufe, etwa in den Branchen Gesundheit und Sicherheit, sei die strenge Reglementierung häufig gerechtfertigt, erkannte die Behörde zwar an. Doch gebe es viele Fälle, in denen durch "übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften" qualifizierten Bewerbern der Zugang erschwert werde. Katainen betonte nun im Handelsblatt, die Forderung nach einer Öffnung des Dienstleistungssektors beziehe sich "nicht auf das Handwerk, sondern auf einige freie Berufe."

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks befürchtet dagegen immer noch, dass bei der Lockerung von Berufszugangsregelungen gleichzeitig auch die bisher geltenden Zugangsvoraussetzungen für einige Handwerke angezweifelt werden könnten. Dabei sicherten Qualifikationsanforderungen wie der Meisterbrief vor allem die Qualität von Produkten und Dienstleistungen, argumentierte der Verband. Sie seien präventiver Verbraucherschutz.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Berufszugangsregelungen im Handwerk: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22433 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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