Im April hat das BVerwG die Klagen von Städten und Privatpersonen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main weitgehend abgewiesen. Die Kläger zogen daraufhin vor das BVerfG, das sich jetzt mit dem Fall befassen kann.
Zuvor musste jedoch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) über eingelegte Anhörungsrügen entscheiden. Mit diesen wurde unter anderem bemängelt, dass das BVerwG in seinem Urteil die Gesundheitsgefahren von Fluglärm nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Wie das BVerwG am Mittwoch bekanntgab, wiesen die Leipziger Richter mit Beschluss vom 24. Oktober sämtliche eingelegten Rügen zurück. Damit ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) endgültig frei.
dpa/jka/LTO-Redaktion
Ausbau des Frankfurter Flughafens: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7490 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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