Satire oder Weltanschauung?: "Spag­hetti­monster-Kirche" zieht vors BVerfG

27.09.2019

Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" kämpft um die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft. Bisher sei sie zu Unrecht nur auf Religionssatire reduziert worden. Nun soll sich das BVerfG mit den "Pastafaris" befassen.

Der Gründer des in Templin (Uckermark) ansässigen Vereins "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters", Rüdiger Weida, hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. "Es geht uns um die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft", begründete Weida den Schritt am Donnerstag. Das Gericht bestätigte den Eingang der Beschwerde. Wann sich das Gericht mit der Sache befassen wird, könne man noch nicht sagen, sagte ein Sprecher.  

In dem Verfahren geht es um die Kopfbedeckung der "Pastafaris" genannten Anhänger. Weida möchte ein Foto mit einem Piratentuch auf dem Kopf als Lichtbild für seinen Personalausweis verwenden. Die Stadt Templin lehnte die Ausstellung des Ausweises mit dem Foto ab. Dagegen klagte Weida zunächst vor dem Verwaltungsgericht Potsdam (VG) - jedoch ohne Erfolg. Da auch eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin gegen die Entscheidung des VG erfolglos blieb, ziehe er nun nach Karlsruhe.

Die "Pastafaris" berufen sich auf die Werte des Humanismus und lehnen dogmatische Glaubenslehren ab. Sie möchten als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte wie beispielsweise christliche Kirchen bekommen. Auf der Webseite des Vereins sind bereits Auszüge der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht. So verletze die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde Weida in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz. Es bestünden ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, "weil die den Verein tragenden Grundsätze des evolutionären Humanismus ignoriert wurden und die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. auf eine Religionssatire reduziert wurde." Die Feststellung der Gerichte, der Verein sei keine Weltanschauungsgemeinschaft, sei offensichtlich rechtswidrig.

Bereits Ende vergangenen Jahres versuchte der Verein, vor dem Gericht in Karlsruhe die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft zu erreichen. Damals ging es um die "Nudelmessen". Auf die Zeiten der Messe wollte der Verein mit Schildern an Ortseingängen aufmerksam machen. Das Gericht lehnte die Beschwerde jedoch bereits als unzulässig ab. Eine weltanschauliche Betätigung sei nicht plausibel gemacht worden, hieß es damals. Dem schloss sich auch das BVerfG an und nahm eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil "eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde". Dagegen zogen die "Pastafaris" vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Satire oder Weltanschauung?: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37877 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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