Nach dem Ende von Megaupload: Kim Dotcom darf in die USA aus­ge­lie­fert werden

20.02.2017

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden, entschied ein Gericht in Neuseeland am Montag. Dem gebürtigen Kieler droht im Falle eines Schuldspruchs eine lange Haftstrafe.

Kim Dotcom, der in Neuseeland ansässige Internetunternehmer, darf in die USA ausgeliefert werden. Gegen den Deutschen ermittelt das FBI seit 2012 im Zusammenhang mit dem von ihm gegründeten Sharehoster Megaupload.

Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform und seinen Mitarbeitern ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein. Im August vergangenen Jahres hatte ein Gericht in Neuseeland Dotcom erlaubt, sein Auslieferungsverfahren live aus dem Gericht zu streamen.

Der Richter in Auckland urteilte am Montag, dass der Unternehmer nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Dotcoms Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer bei Twitter. 

Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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Nach dem Ende von Megaupload: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22151 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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