Der Ehemann der Mutter ist kraft Gesetzes auch Vater des in der Ehe geborenen Kindes. Bei zwei Müttern gilt diese Regelung allerdings nicht. Nach dem OLG Celle zweifelt nun auch das KG Berlin an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung.
Auch das Kammergericht (KG) Berlin hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Verfahren zur Feststellung von "Mit-Müttern" als rechtliche Eltern wegen verfassungsrechtlicher Zweifel zur Prüfung vorgelegt (Beschl. v. 24.03.2021, Az 3 UF 1122/20). Laut Mitteilung von Donnerstag hält das KG die Regelung in § 1592 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für verfassungswidrig, wonach nur in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe der Ehemann der Mutter automatisch kraft Gesetzes Vater des während der Ehe geborenen Kindes ist.
Nach der geltenden Rechtslage habe das in einer gleichgeschlechtlichen Ehe zweier Frauen geborene, im Wege einer Samenspende gezeugte Kind kraft Gesetzes nur einen rechtlichen Elternteil, nämlich die Mutter, so das KG. Die Ehefrau der Mutter habe dagegen keine Elternstellung, sei also nicht Mit-Mutter. Sie könne nach geltendem Recht allenfalls im Wege einer Adoption Mit-Mutter des Kindes werden.
Der 3. Zivilsenat des KG sieht dadurch die Grundrechte des Kindes und der Ehefrau aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt. Die Ungleichbehandlung von durch ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung mit Hilfe eines anonymen Samenspenders gezeugten Kindern danach, ob sie in einer verschiedengeschlechtlichen oder gleichgeschlechtlichen Ehe der Mutter geboren worden seien, sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte am Mittwoch ebenfalls einen Fall zur Anerkennung von zwei Müttern nach Karlsruhe gegeben. Das OLG ging davon aus, dass die fehlende gesetzliche Regelung einer "Mit-Mutterschaft" die mit der Mutter verheiratete Frau in ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt.
Erst kürzlich hat der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative gestartet, um verheiratete lesbische Paare mit heterosexuellen verheirateten Paaren gleichzustellen und Kindern so zwei rechtliche Mütter von Geburt an die Seite zu stellen.
acr/LTO-Redaktion
"Mit-Mütter" als rechtliche Eltern?: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44585 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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