Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wollte eine CD-ROM mit Grundrissen des Bundestags an den russischen Geheimdienst weitergeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz fing den Brief jedoch ab. Jetzt verurteilte das KG Berlin den Mann.
Wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den russischen Militärgeheimdienst GRU hat das Kammergericht in Berlin (KG) einen 56-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt (Urt. v. 28.10.2021, Az. 1 - 2/21), der Prozess hatte im September begonnen.
Der Mann habe 2017 eine CD-ROM mit 385 Grundrissdateien der vom Deutschen Bundestag in der Hauptstadt genutzten Liegenschaften erstellt und weitergegeben, begründete der Senatsvorsitzende Andreas Müller am Donnerstag das Urteil. "Um Staatsgeheimnisse handelte es sich allerdings nicht", erklärte der Richter. Dem Angeklagten wurde zudem die Zahlung von 15.000 Euro an die Staatskasse auferlegt.
Der Mann aus Potsdam war Mitarbeiter einer Firma, die vom Bundestag mit der Überprüfung von "ortsveränderlichen elektrischen Geräten" beauftragt worden war. Dem Unternehmen wurden laut Ermittlungen für die Ausführung der Arbeiten, bei denen es um die Betriebssicherheit von Druckern oder Schreibtischlampen ging, PDF-Dateien mit den Grundrissen der zu prüfenden Liegenschaften zugesandt. Der Angeklagte habe gewusst, dass diese Grundrisspläne nicht allgemein zugänglich waren, so das Gericht. Als geheim seien diese aber nicht eingestuft gewesen, hieß es.
Per Brief an die Russische Botschaft
Aus der Gesamtschau der Beweismittel, wie der Auswertung von Dateistrukturen, sei das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte die CD-ROM erstellt habe, hieß es weiter im Urteil des für Staatsschutzsachen zuständigen 1. Strafsenats. Dann habe der 56-Jährige im September 2017 die CD in einen Briefumschlag gesteckt und ohne Angabe eines Absenders an den damaligen Verteidigungsattaché der Russischen Botschaft in Berlin gesandt. Bei diesem Mann soll es sich laut Anklage um einen getarnten Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes GRU gehandelt haben.
Der Brief mit der CD-ROM war laut Gericht vom Bundesamt für Verfassungsschutz angehalten worden. Der Inhalt sei kopiert und dann wieder zurück auf den Postweg gegeben worden. "Es ist allerdings nicht sicher, dass die Sendung den Adressaten erreicht hat", erklärte das Gericht. Dies sei für die Erfüllung des Tatbestandes jedoch nicht maßgebend.
Bei dem Angeklagten handele es sich um einen ehemaligen Offizier in der Nationalen Volksarmee der DDR, der auch beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR geführt worden sei. Bei der Weitergabe der Bundestagsgrundrisse habe er nach Überzeugung des Gerichts "von sich aus, ohne Auftrag und ohne Entlohnung" gehandelt. Ein Motiv habe nicht festgestellt werden können.
Der 56-Jährige hatte in dem knapp zweimonatigen Prozess geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/ast/LTO-Redaktion
KG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46494 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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