Ist der Prinz von Preußen besonders klagfreudig, wenn es um die mediale Aufarbeitung seiner Familiengeschichte geht? Das zumindest behauptet die Gewerkschaft ver.di – mit Recht, wie das KG Berlin nun entschied.
Im Streit um Äußerungen im Rahmen der "Hohenzollern-Debatte" hat die Gewerkschaft ver.di einen Sieg vor dem Kammergericht (KG) Berlin erzielt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hob es eine vom Landgericht (LG) Berlin erlassene einstweilige Verfügung gegen ver.di auf. Ein von Georg Friedrich Prinz von Preußen, dem Familienoberhaupt der Hohenzollern, geltend gemachter äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch blieb damit in zweiter Instanz ohne Erfolg (Urt. v. 19.08.2021, Az. 10 U 5/21).
In einem Beitrag des ver.di-Magazins "M Menschen Machen Medien" hieß es, der Prinz von Preußen habe sich als "besonders klagefreudig erwiesen, was die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung der Geschichte seiner Familie angeht". Dagegen zog der Prinz von Preußen vor Gericht und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die vor dem LG Berlin zunächst Bestand hatte.
Die Berufung von ver.di war vor dem KG nun erfolgreich. Einzelheiten zu der Entscheidung nannte das KG zunächst nicht, da erst die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden müssten. Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Monique Hofmann, begrüßt das Urteil. "Das massive juristische Vorgehen gegen Journalist*innen durch Prinz von Preußen ist der Versuch, die öffentliche Debatte über die Familie der Hohenzollern zu ersticken. Dem hat das Gericht nun einen ersten Riegel vorgeschoben", so Hofmann.
Neben der einstweiligen Verfügung gegen ver.di verhandelter das KG am Donnerstag noch weitere drei Fälle, in denen sich die Hohenzollern gegen Äußerungen gewehrt hatten. Einem gemeinnützigen Verein untersagte das KG bestimmte Äußerungen zur Zugänglichkeit von Privatarchiven im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der Hohenzollern mit der öffentlichen Hand. Im Streit um die Äußerungen eines Historikers erklärten die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. In einem anderen Verfahren gegen die Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus nahm der Prinz seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück.
acr/LTO-Redaktion
KG Berlin zu Äußerungen über Adelsgeschlecht: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45779 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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